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Jahr 2011

 

ÜBERBLICK ÜBER DEN INHALT DIESER SEITE:

Auf dieser Seite werden die Texte einiger Einladungen und/oder Vorträge aus dem Jahre 2011 abgedruckt:

24. Januar in Berlin: Der fehlende Verfassungspartriotismus in Ungarn zwanzig Jahre nach dem Systemwechsel. Referent: Ass.prof. Dr. Gábor TÓTH (Debrecen)

21. März in Berlin: Deutsche Stadtrechte in Siebenbürgen. Referent: Dr. Dirk MOLDT (Berlin)

09. + 13. Mai in Dresden / Leipzig: Buchvorstellung von und mit Prof. Paul LENDVAI (Wien): Mein verspieltes Land. Ungarn im Umbruch. Am 13. Mai mit der Moderation von Prof. (em) Dr. Mária HUBER (Leipzig, Berlin).

17. November in Berlin: Was für ein System ist das politische System des ungarischen Ministerpräsidenten und FIDESZ-Parteivorsitzenden Viktor Orbán? Referent: Prof. Dr. Péter (Pierre) KENDE (Paris); Moderation: Bernd-Rainer BARTH (Berlin). - Inhaltsangaben aus der Einladung und Text des Vortrags von Prof. Dr. Kende.

 

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VORTRAG am 24.01.2011 (Berlin)

Der fehlende Verfassungspatriotismus in Ungarn zwanzig Jahre nach dem Systemwechsel von 1989

Referent: Ass.prof. Dr. Gábor Attila TÓTH (Universität Debrecen; Leitender Assistent am ungarischen Verfassungsgericht bis 2010)
Ort: Raum 125, Neues Stadthaus, Parochialstr. 3, 10178 BERLIN-MITTE
Datum/Uhrzeit:
Montag, 24.01.2011, 18.00 Uhr
 
Zwanzig Jahre nach der Verfassungsreform und der sonstigen Gesetzgebung im Zeichen des politischen Systemwechsels 1989/ 1990 und dem damaligen Beginn der 3. Republik sieht sich nun Ungarns Gesetzgebung wieder im Rampenlicht. Nach dem Ergebnis der Wahlen vom 11./25. April 2010 verfügt das siegreiche Parteienbündnis von Fidesz/KDNP auf Grund der erlangten Mehrheit von 52,7 Prozent der Stimmen und der daraus resultierenden Zwei-Drittel-Mehrheit der Parlamentssitze (genau 68,1 Prozent, zu denen KDNP 9,6 Prozentpunkte beigetragen hat) über eine Position, die ihr eine komfortable Mehrheit nicht nur für die einfache Gesetzgebung, sondern selbst für Verfassungsänderungen (wie zum Beispiel die bereits erfolgte Beschneidung der Kompetenzen des Verfassungsgerichts) garantiert. Schon im ersten Halbjahr ihrer Regierungsverantwortung haben Fidesz/KDNP davon zehnmal in Verfassungsfragen Gebrauch gemacht sowie etwa 120 Gesetze erlassen oder geändert und in etwa 25 weiteren Fällen die vorher von ihr erlassenen/geänderten Gesetze erneut geändert. Wenn auch nicht alle Gesetze im Ausland soviel Aufmerksamkeit wie das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Mediengesetz erlangt haben, so gibt es neben der bereits erwähnten Kompetenzverringerung des Verfassungsgerichts auch andere, das alltägliche Leben in Ungarn merklich berührende Änderungen, zum Beispiel die ohne Notwendigkeit einer Begründung jederzeit gegebene Möglichkeit, öffentliche Bedienstete zu entlassen, oder auch die Neuordnung der Rentenversicherung, ebenso die Änderung des Wahlkreiszuschnitts.

Beobachter halten sogar die im Grunde begrüßenswerte Verkleinerung des Parlaments (von 386 auf 200 Sitze) und die Zusammenlegung der örtlichen Verwaltungen auf Komitats- und Gemeindeebene für die rechnerisch gestützte Handhabe, in Zukunft den aus der jetzigen Opposition stammenden Kontrahenten oder auch neuen Oppositionsgruppen eine politische Teilhabe zu erschweren (auf Grund der Tatsache, daß das ungarische Wahlgesetz die stimmenmäßig führende Partei – als die sich Fidesz/KDNP auch in den kommenden drei oder vier Parlamentswahlen sieht – bei der Berechnung der Sitze bevorteilt, um Regierungsmehrheiten sicherzustellen; je weniger Sitze aber zur Verteilung an die einzelnen Parteien anstehen, um so relativ größer ist der Anteil, der auf die stärkste Partei entfällt).

Die Gesetzesmaschinerie läuft auf Hochtouren und soll binnen kurzer Frist der "Revolution an den Wahlurnen" eine völlige Umgestaltung Ungarns folgen lassen. Auch wenn für eine unumkehrbare Neugestaltung vom gegenwärtigen Ministerpräsidenten Orbán 15 bis 20 Jahre (und von ihm eine entsprechend lange Regierungszeit des Fidesz) veranschlagt werden, so wird den gewichtigsten Einschnitt – möglicherweise als Beginn der 4. Republik, in jedem Fall aber nach Orbáns Wunsch zur Feier des Wahlsiegs am 25. April 2010 – eine brandneue Verfassung am 25. April dieses Jahres markieren.

Wenn auch die von Ungarn unterschriebenen europarechtlichen Grundlagen unverändert gelten und eine neue Verfassung diese beachten muß, so wird von Fall zu Fall darzustellen sein, wie die neue Verfassung tatsächlich die künftige demokratische Entwicklung in Ungarn verbessert. Vorerst ist davon auszugehen, daß die Väter der neuen Verfassung mit ihr eine Umsetzung des Begriffes der ungarischen Nation anstreben, wie sie von Fidesz/KDNP definiert wird, und damit eine nachdrückliche Abkehr von dem als Gegenpol verstandenen Begriff der ungarischen Republik bezwecken; denn für Fidesz/KDNP ist dieser Begriff der ungarischen Republik, wie er Grundlage der 1989 nach Beratungen am Runden Tisch erlassenen Verfassung ist und wie er dem Aufbau der ungarischen Gesellschaft nach dem Systemwechsel gedient hat, durch das darin enthaltene kommunistische/ sozialistische Gedankengut nicht geeignet, den Erwartungen zu entsprechen, die (nach Meinung von Fidesz/KDNP) die Ungarn mit ihrer Stimmabgabe im April 2010 verbunden hätten. Weil die Wähler dem Parteienbündnis von Fidesz/KDNP eine parlamentarische Zwei-Drittel- und damit eine verfassungsändernde Mehrheit gegeben haben, müsse er – so Ministerpräsident Orbán – diesem selbstdefinierten Auftrag gerecht werden. Eine Rückkehr zu der aktuell noch gültigen, aber in den Augen von Fidesz/KDNP "überholten" Verfassungswirklichkeit soll ein für allemal mit Hilfe der neuen Verfassung ausgeschlossen werden.

Vor diesem Hintergrund wird der Referent, wie er in einem vorab übersandten Exposé den folgenden Inhalt seiner Ausführungen darstellt, einleitend die politischen und rechtlichen Gegebenheiten beleuchten, wie sie 1989 beim Systemwechsel herrschten. Er wird dabei zu dem Schluß kommen, daß die damals festgelegten Strukturen und rechtlichen Gegebenheiten kein Hindernis darstellen, um die Versprechungen und verfassungsrechtlichen Zusagen für die Verwirklichung der Demokratie in Ungarn einzulösen.

Ferner wird der Referent das Verhältnis der Habermasschen Theorie vom Verfassungspatriotismus zu den aktuellen Tendenzen bewerten, wie sie anhand der Gesetzgebungslage deutlich werden (übrigens meinen Habermas' Kritiker, daß diese Theorie ein typisch deutsches, nicht übertragbares Konstrukt sei, mit dem die Bundesrepublik Deutschland in der Zeit der deutschen Teilung deren Folgen für den Begriff der Nation habe minimieren wollen, und dessen Inhalte deshalb überholt seien). Und anhand der obigen einführenden Bemerkungen läßt sich dem Referenten schon hier vorwegnehmen, daß es laut Äußerungen des Ministerpräsidenten Orbán viele Dinge gibt, in denen sich das Ungarntum widerspiegelt und auf die die Ungarn in Zukunft stolz sein können – der Verfassungspatriotismus gehört nicht zu seinen Aufzählungen und würde auch der von ihm angestrebten Verwirklichung einer Neubestimmung des patriotischen Zwecks und des national-magyarischen Inhalts des ungarischen Nationsbegriffes zuwiderlaufen.

Die konstitutionelle Demokratie in Ungarn hängt nach Meinung des Referenten zu einem wesentlichen Anteil von außerhalb des Verfassungsdokuments liegenden Faktoren ab. Dazu sind nicht zuletzt die zivilgesellschaftlichen und nicht-regierungsamtlichen nationalen und internationalen Organisationen innerhalb und außerhalb Ungarns, die Lage der Menschen im Lande und die Beachtung, die die Entwicklung in Ungarn in der Europäischen Union, im Europarat und in supranationalen Einrichtungen wie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erfährt, zu zählen.

 
Zur Person des Referenten: Als Referent konnte für diesen Vortrag mit anschließender Aussprache der Assistenzprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Debrecen, Dr. Gábor Attila TÓTH, gewonnen werden, der zur Zeit als Gast am Institut für interdisziplinäre Rechtsforschung – Law & Society Institute Berlin (LSI Berlin) – an der Humboldt-Universität arbeitet. Dr. Tóth war vormals seit 2000 Berater und von 2007 bis 2010 Leitender Berater am Ungarischen Verfassungsgericht (Verfassungsrichter Prof. Dr. István Kukorelli, 1999-2008). Er ist neben weiteren Auszeichnungen Träger des von der ungarischen Autonomie-Stiftung verliehenen Toleranz-Preises des Jahres 1997.

K.R.

 

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VORTRAG am 21.03.2011 (Berlin)

Deutsche Stadtrechte in Siebenbürgen

Referent: Dr. Dirk MOLDT (Historiker und freiberuflicher Publizist; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Museumspädagoge im Deutschen Historischen Museum Berlin)
Ort: Raum 125, Neues Stadthaus, Parochialstr. 3, 10179 BERLIN-MITTE
Datum/Uhrzeit: Montag, 21.03.2011, 18.00 Uhr

Informationen zum Vortrag: Der Referent wird auf der Grundlage seines 2009 im Böhlau-Verlag erschienenen Buches, dessen Titel mit dem Vortragsthema identisch ist und den Untertitel "Korporationsrechte - Sachsenspiegelrecht - Bergrecht" trägt und welches als Band 37 die Reihe 'Studia Transsylvanica' (Hrsg. Harald Roth und Ulrich A. Wien im Auftrage des Arbeitskreises für Siebenbürgische Landeskunde) fortsetzt, einige wesentliche Erkenntnisse seiner Forschungen vorstellen.

Anlaß dafür ist das Ergebnis unserer Vortragsveranstaltung mit Prof. Dr. Konrad Gündisch am 12. Dezember 2010 an selbiger Stelle (-> Inhaltsangaben/Berichte zu den DUG-Vorträgen im Jahre 2010), der in seinem Vergleich der Zips und Siebenbürgens unter den ungarischen Königen des Mittelalters mehrfach auf die von deutschsprachigen Kolonisten in die genannten Regionen mitgebrachten "deutschen" Rechte, wie sie vor allem in den Rechtsspiegeln jener Zeit kodifiziert waren, verwies. Wenn auch wegen der Herkunft der Siedler nach Gündischs Meinung vorrangig die süddeutschen Rechte (z. B. der Schwabenspiegel) in Frage kamen, die vom ungarischen König den Zuwanderern ('hospes') als Grundlage eines autonomen rechtlichen Zusammenlebens in ihren jeweiligen Siedlungen (auch mit Wirkung gegen alle nicht-deutschen Siedler mit ursprünglich anderem Rechtshintergrund) zugestanden wurden, so müssen wir zweierlei festhalten: einmal, daß die norddeutschen Rechte (Sachsenspiegel, Magdeburger Stadtrecht) bereits mit den frühesten Kolonisten-Zügen im 13. Jahrhundert mitwanderten, zweitens, daß das süddeutsche Recht (trotz seiner familienrechtlich erklärbaren Sonderheiten) eine Fortentwicklung des Sachsenspiegels war und wegen seiner erst später erfolgenden Kodifizierung bereits römisch-rechtlich inspirierte Rechtsvorschriften aufnehmen konnte, die für Staatsführung und Hofhaltung wichtig waren. Neben die norddeutschen Rechtsquellen schob sich das süddeutsche Recht, jene in einigen Bereichen ergänzend oder in anderen überlagernd, aber jedes in seiner Art die Bevölkerungen prägend – wie es der ungarische Staatspräsident Pál Schmitt kürzlich in einer Rede in Berlin ausdrückte, als er sagte: „Arbeit und gute Sitten erlernten wir von den Schwaben und eine städtische Kultur von den Sachsen.“ (-> Drittveranstaltungen: Berichte, 17. März 2011)

Denn als das früher im ungarischen Königreich Fuß fassende Recht war der Sachsenspiegel lange Zeit als eines der weitverbreitetsten und prägendsten Rechtsbücher jener Zeit richtungweisend und vor allem mit den in und um Magdeburg entwickelten norddeutschen Stadtrechten vorrangig gegenüber dem Schwabenspiegel im östlichen Mitteleuropa, es fand Eingang in das rechtsfortbildende Kanzleirecht am Königshof, und vor allem norddeutsche Bergrechte wurden selbst jenseits der Grenzen des ungarischen Königreiches beachtet. Sie sollten ein noch bis heute nachwirkender "rechtskultureller Exportschlager" bis hinunter auf den Balkan sein. Die Zunftrechte wiederum boten Grundlage und Rahmen für eine echte Autonomie bei Ausübung und Fortentwicklung des Handwerks, wenn diese Rechte auch später nach hiesiger Auffassung in ihrer eifersüchtig gehüteten Exklusivität und daraus folgend der Abschottung der Zünfte eher zu Verkrustungen führten und eine notwendige Modernisierung dann nicht nur behinderten, sondern mehr noch selbst auch keine Antworten auf die Erfordernisse der sich wandelnden Arbeits- und Produktionsprozesse fanden.

Hervorzuheben bleibt, daß die nicht hoch genug einzuschätzende Bedeutung dieser Rechte vor allem darin lag, daß es sich bei ihnen um säkulare und nicht an einen bestimmten Glauben gebundene Rechtsvorschriften handelte, die – trotz gegenteiliger Versuche vor allem der katholischen Kirche und deshalb besonders wichtig – weder dem Einfluß noch der Auslegung durch die Kirche unterstanden.

Vor diesem Hintergrund wird der Referent seine Darstellung entwickeln und wegen der Fülle des Materials nur als Beispiel die Rechte der Städte Ofen und Hermannstadt vergleichen. Denn außer der in erster Linie nachgesuchten Arbeitskraft brachten deutsche Siedler ebenso ihre fachlichen Kenntnisse, ihr technisches Know-how, ihre landsmannschaftlich geprägte deutsche Sprache (nebenbei bemerkt: die sogar die Entwicklung der ungarischen Grammatik hin zu indoeuropäischen Strukturen unleugbar beeinflußte) und ihr (fachliches) Vokabular mit, welches (als magyarisiert gesprochene/geschriebene [Fremd-] Wörter, Lehnwörter oder Übersetzungen) Eingang ins Ungarische fand; und in nicht geringerem Maße blieben sie ihren über die Jahrhunderte entwickelten und erprobten Regeln zur Organisation sozialen Zusammenlebens und zur Verwaltung eines Gemeinwesens, ihren Sitten und Gebräuchen und ihrem Recht treu. Übrigens bewirkte das "sächsische" Recht, daß die königliche Kanzleisprache die Siedler, die diese Rechtsspiegel mitbrachten und danach lebten, wie alle übrigen Einwohner, die sie unabhängig von ihrer regionalen Herkunft als rechtens anerkannten, "Sachsen" (Saxones im Sinne von 'nach dem Sachsenspiegel lebend') nannte.

Die Zubilligung, all dies auch in der neuen Heimat beibehalten und pflegen zu dürfen, war von der weisen Erkenntnis des Königs getragen, daß nur so die "Gäste" ('hospites' - wobei der lateinische Fachbegriff im Laufe der Zeiten verschiedene, sich wandelnde rechtliche Inhalte ausdrückte) zur dauerhaften Besiedlung des ungarischen Königreiches bzw. Siebenbürgens und damit zum Gesamtwohl ihren Beitrag leisteten. Entsprechend prägten die Teilrechte die gesamte Gesellschaft des im Mittelalter keineswegs mono-ethnisch ausgestalteten Königreiches und führten für einzelne gesellschaftliche Gruppen zu einer der Einflußnahme von König, Adel und Kirche entzogenen, ja, von diesen sogar zu respektierenden Autonomie, in Sonderheit zur Selbstverwaltung.

Worin lag die erobernde Kraft, mit der sich das "deutsche" Recht, welches ja nicht monolithisch war, sondern sich in eine Vielzahl von regionalen, untereinander in Konkurrenz stehenden Teilrechten aufsplitterte, in einem fremden Kulturkreis durchsetzte? Die gleichermaßen enorme wie normende Verbreitung der (deutschen) Rechtsgrundlagen stellt die Frage

- nach ihren Wurzeln,
- nach ihrem (regionalen) Geltungsbereich und im Falle städtischer Bürgerrechte
- nach der Einbeziehung von außerhalb der Städte, in deren Weichbild lebenden Personen,
- nach ihren späteren Ausprägungen (bis hin zur Entwicklung konkurrierender Stadtrechtskreise), auch
- nach den Beziehungen zu anderen Rechtsgewohnheiten und
- nach den Interdependenzen, doch auch
- nach den korrelierenden Pflichten

innerhalb dieses vom Referenten faszinierend genannten und nach seiner Meinung erstaunlich rational gestalteten Kosmos von Rechten, Privilegien, Freiheiten und Gewohnheiten einschließlich der ihren Erhalt sichernden Gebote und Pflichten. Auf diese Fragen wird der Referent seine Antworten vortragen.

Ich möchte darauf hinweisen, daß es sich hierbei um keinen juristischen Fachvortrag handelt (wie es einige Mitglieder bereits bei dem oa. Vortrag von Prof. Dr. Gündisch befürchtet und darauf mit ihrem Fernbleiben reagiert hatten – ebenso wie 1998 bei unserem Vortrag mit Dr. Katalin Gönczi über die historischen Beziehungen Ungarns zum west- und westmitteleuropäischen Rechtsgebiet). Stattdessen wird der Vortragsabend außer vielen erhellenden Facetten des mit deutschsprachigen Kolonisten ins Ausland mitgewanderten Sozial- und Kulturlebens (welches sind die wirkmächtigen Kräfte deutscher Siedlungsgeschichte?) vor allem spannende Erkenntnisse über die deutsch-ungarischen Kulturbeziehungen und eine faszinierende Antwort auf die Frage bieten, ob gerade deshalb oder weshalb sonst Deutschland und Ungarn ohne gemeinsame Grenzen dennoch in gutnachbarlichem Einverständnis leben (können).

K.R.

 

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BUCHVORSTELLUNGEN und LESUNGEN am 09. und am 13. Mai 2011 (Dresden / Leipzig)

Buchvorstellung von und mit Prof. Paul LENDVAI (Wien; Ehrenmitglied der DUG Berlin): "Mein verspieltes Land. Ungarn im Umbruch"

a) Montag, 09.05.2011, 19.00 bis 21.00 Uhr, Societätstheater Dresden, An der Dreikönigskirche 1a, 01097 DRESDEN

- Kooperationsveranstaltung von Heinrich-Böll-Stiftung – Landesstiftung Sachsen: weiterdenken e. V. – als Hauptveranstalter sowie Deutsch-Ungarischer Gesellschaft e. V. (DUG), Sitz Berlin, und Dresdner Osteuropa-Institut e. V. (DOI) -

b) Freitag, 13.05.2011, 19.00 bis 21.00 Uhr, Schaubühne Lindenfels, Grüner Salon, Karl-Heine-Str. 50, 04229 LEIPZIG

- Kooperationsveranstaltung von Heinrich-Böll-Stiftung – Landesstiftung Sachsen: weiterdenken e. V. – als Hauptveranstalter sowie Deutsch-Ungarischer Gesellschaft e. V. (DUG), Sitz Berlin, und Historischem Seminar – Abt. Ost- und Südosteuropäische Geschichte – im Geisteswissenschaftlichen Zentrum (GWZ) der Universität Leipzig -

MODERATION und GEPRÄCH mit dem Autor sowie DISKUSSIONSLEITUNG in beiden Veranstaltungen:
Prof. (em.) Dr. Mária HUBER (bis 2008 am Institut für Politikwissenschaften der Universität Leipzig mit den Arbeitsschwerpunkten "Systemtransformation", "Ost-West-Beziehungen", "Außen- und Sicherheitspolitik der ostmittel- und osteuropäischen Staaten")

Zum Buch "Mein verspieltes Land": In seinem Buch – fälschlich in der öffentlichen Wahrnehmung aus Aktualitätsgründen auf das kurze letzte Kapitel und damit auf die neue Regierung unter Viktor Orbán reduziert – zeichnet Prof. Lendvai die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen Ungarns im XX. Jahrhundert – vor allem seit dem Systemwechsel – bis in unser jetziges Jahrzehnt nach und widmet sich dabei der Rolle der jeweiligen, in ihrem Handeln von ihm massiv kritisierten Regierungen in der Transformationszeit.

Einst ein bewunderter und gefeierter Schrittmacher innerhalb der ehemaligen sowjetischen Satellitenstaaten auf dem Wege in die westeuropäischen politischen Strukturen wie NATO und EU, hat Ungarn – auch bedingt durch die letzte Weltwirtschafts- und Finanzkrise – vieles von seiner Vorreiterrolle verloren, ja mußte sogar erleben, daß einige seiner wirtschaftlichen Konkurrenten in der ostmitteleuropäischen Region an ihm vorbeigezogen sind und seine selbst reklamierte führende Rolle im Karpatenbecken – zumindest erst einmal – angekratzt haben. Hinzu kommen innenpolitische Entwicklungen, die bei den im April 2010 abgehaltenen Parlamentswahlen zum desaströsen Untergang der acht Jahre amtierenden Regierungskoalition aus Sozialisten (MSzP) und Liberalen (SzDSz) führten (im Falle des SzDSz sogar zu dem Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde und dem Ausscheiden aus Ungarns Parlament): Der im Bündnis mit der konservativen und nationalbetonten christlich-demokratischen KDNP aus der Opposition aufsteigende FIDESZ erzielte nicht nur 52,7 Prozent der Stimmen, sondern sogar mehr als eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Parlamentssitze (auf Grund der den Wahlsieger vom Gesetzgeber bewußt begünstigenden Wahlrechtsmodalitäten einerseits und andererseits auf Grund des Gewinns sämtlicher Direktmandate bis auf drei).

Das Wahlergebnis wurde vom neuen Ministerpräsidenten Viktor Orbán zur "Revolution an den Wahlurnen" erklärt und daraus der Auftrag abgeleitet, mit einem nationalbetonten (György Dalos: 'nationalpatriotischen'), magyar-zentrierten, rechtspopulistischen Kurs die tiefgreifende Umgestaltung des Staates in Angriff zu nehmen; mit der Zeitvorgabe von etwa 15 bis 20 Jahren soll Ungarn unumkehrbar so umgestaltet werden, daß es danach keiner Regierung mehr gelingen kann, dieses so geformte Staatsmodell in seinem Wesen zu verändern, geschweige denn in die Zeiten des Sozialismus zurückzufallen, oder den – durch die jeden Ungarn zum Stolz verpflichtende eintausendjährige ungarische Geschichte vorgegebenen – national-magyarischen Primat bei jedweden Entscheidungen zu vernachlässigen.

Die auf drei Fraktionen zersplitterte Opposition – bestehend aus den zuvor regierenden Sozialisten (MSzP) und den neuen parlamentarischen Vertretungen der nur geringfügig kleineren rechtsradikalen JOBBIK-Partei und der bürgerlich-intellektuell-umweltschützenden LMP (Eine andere Politik ist möglich) – ist in ihrer diametralen Heterogenität nicht in der Lage, um zum Regierungslager mit seiner verfassungsändernden Mehrheit überhaupt so etwas wie ein geschlossen-kraftvolles Gegengewicht darzustellen.

Neben der Auseinandersetzung mit dem Inhalt des im letzten Sommer abgeschlossenen Buches dürfte in den sich an die Lesungen anschließenden Diskussionen deshalb von besonderem Interesse sein, Lendvais Beurteilung der seitdem eingetretenen ungarischen Entwicklung kennenzulernen.

Dazu gehört sicherlich auch die eine Woche vor Ostern vom Parlament verabschiedete Verfassung, die Ungarns Staatspräsident am zweiten Osterfeiertag unterzeichnete: Der Tag der Unterzeichnung erinnert nicht nur an den Wahlsieg des FIDESZ auf das Datum genau ein Jahr zuvor, es spielt nach jüngsten Stellungnahmen aus dem Regierungslager auch auf den christlichen Sinn des Osterfestes an, nämlich die denkwürdig-wundersame Auferstehung, und zwar in Form der jetzt dekretierten (Wieder-) Auferstehung/Wiederbelebung der ungarischen Nation nach Jahrzehnten der kommunistischen Unterdrückung und nach der dann folgenden Übergangszeit mit ihren Wirrungen und Irrungen infolge der Transformation. Unter Rückgriff auf die in der k.u.k. Monarchie entwickelte Übung, Verfassungsgebungen in die Nähe von Feiertagen zu legen und sie dann zur Unterscheidung mit dem Namen des jeweiligen Feiertages zu bezeichnen, wird die am 1. Januar 2012 in Kraft tretende Verfassung bereits als "Osterverfassung" bezeichnet und das Wort "Verfassung" mit dem historisch-ungarischen Begriff "alaptörvény" (Grundgesetz) ausgetauscht.

Zum Autor: Der 1929 in Budapest geborene Publizist Prof. Paul Lendvai lebt seit 1957 in Wien und erwarb später die österreichische Staatsbürgerschaft. Durch seine Mutter, eine Szeklerin aus Siebenbürgen, und seinen Vater, einen Ungarn aus Košice (Kaschau, Kassa), war er durch das Erleben des nachwirkenden Verlustes der elterlichen Heimaten dem nationalen Trauma der Ungarn, wie es sich in dem im Vertrag von Trianon 1920 festgelegten Gebiets- und Bevölkerungsverlust manifestierte, zeitlich, aber in seinem Empathievermögen auch innerlich weitaus näher, als viele seiner heutigen Kritiker es durch die "Gnade ihrer sehr viel späteren Geburt" überhaupt sein können oder in ihrer politisch instrumentalisierten "Rückwärtsgewandtheit" sein wollen.

Lendvai ist Chefredakteur der von ihm begründeten "Europäischen Rundschau", Leiter des "ORF-Europastudios", Kolumnist für die Wiener Tageszeitung "Der Standard" und Autor von 14, auch in verschiedene Fremdsprachen übersetzten erfolgreichen Sachbüchern. Zwischen 1960 und 1982 war er Wiener Korrespondent der "Financial Times" (London), von 1982 bis 1987 Chefredakteur der Osteuropa-Redaktion des Österreichischen Rundfunks und Fernsehens (ORF) und von 1987 bis 1998 Intendant von "Radio Österreich International".

Seit November 2010 ist Prof. Lendvai Ehrenmitglied der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft e. V. (DUG), Sitz Berlin, wegen seiner herausragenden Berichterstattung aus den Ländern hinter dem früheren Eisernen Vorhang und – als Osteuropaexperte und Doyen der Osteuropakorrespondenten – wegen seiner getreulichen publizistischen Begleitung dieser ostmitteleuropäischen Region in den Jahren der Transformation.

Die Veröffentlichung seines auf deutsch geschriebenen Buches führte zu wütenden Attacken aus nationalistischen Kreisen in Ungarn und zu konzertierten Protesten einiger außerhalb Ungarns lebender 'Auslandsungarn', und zwar zum Teil noch bevor überhaupt die Originalausgabe – und nicht einmal in Ungarn, sondern im Herbst 2010 auch erst in Deutschland – erschienen war. Dagegen ist die Veröffentlichung des ins Ungarische übersetzten Buches gegen Ende März d. J. weitgehend ruhig verlaufen – nach Lendvais Auffassung nicht zuletzt deshalb, weil nunmehr jeder Interessierte feststellte, daß das Buch aus mehr als nur dem letzten und kleinsten Kapitel über die Bildung der Regierung Orbán besteht, und somit lesen konnte, daß es zwar scharf, aber Begründungen liefernd alle Regierungen und ihre Mitglieder nach dem Systemwechsel beurteilt; es ist also nicht die Lendvai unterstellte einseitige Verurteilung aus vermeintlicher Mißgunst oder Enttäuschung nach dem Wahlsieg von FIDESZ/KDNP. Schon gar nicht will und soll das Buch Teil einer historischen Kampagne sein, in der eine allenthalben in den Wahlen zurückgedrängte politische Linke (neben Ungarn auch in Schweden, Finnland, Großbritannien und Kanada, um nur einige Länder zu nennen) die Mehrheiten der politischen Rechten in Mißkredit zu bringen versucht und auf anderem Wege eine baldmögliche Revision der Wahlergebnisse anstrebt. Vier Auflagen in sechs Wochen mit einem Gesamtumfang von rund 15.000 verkauften Exemplaren haben das Buch an die Spitze der ungarischen Bestseller-Listen katapultiert – wohlgemerkt bei den Sachbüchern (!) und natürlich nicht (wie Lendvai spöttisch anmerkt, als wollte er einer fehlsamen Zuordnung rechtzeitig vorbeugen) in der zu hohen Auflagen neigenden Kategorie der Romane und der esoterischen Schriften. Eine Veröffentlichung auf englisch wird derzeit vorbereitet, Übersetzungen in andere Sprachen können folgen.

(kr)

 

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Prof. Dr. Péter (Pierre) KENDE, Vortrag bei der DUG (17.11.2012, Inselgalerie, Berlin-Mitte) - (Foto: eigenes Werk, Original und hier verwendeter Ausschnitt: kr/DUG. 11. Nov. 2014; lizensiert unter Creative Commons Attr. Share Alike 3.0 Unported)

 

17. November 2011 (Berlin)

VORTRAG:

WAS FÜR EIN SYSTEM IST DAS ORBÁN-SYSTEM?

Referent: Prof. Dr. Péter (Pierre) KENDE (Soziologe, Politologe, Historiker, politischer Publizist in Paris) auf Einladung und vor der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft e. V. (DUG), Sitz Berlin, am 17. 11. 2011 in der INSELGALERIE, Torstr. 207, 10115 BERLIN-MITTE Die DUG dankt dem Referenten für die freundliche Überlassung seines Vortragstextes zwecks Veröffentlichung auf der DUG-Internetseite. Der nachstehende Text ist für eine private oder wissenschaftliche Nutzung in Gänze oder in Teilen unter Creative Commons (CC) Attr. Share Alike 3.0 Unported lizensiert (Urheber: Péter Kende/K.R./DUG; Datum 17.11.2011). Für sonstige, vor allem kommerzielle Nutzungen des Textes oder einzelner seiner Teile sind das Copyright des Referenten/Autors und/oder das eigenständige Veröffentlichungsrecht der DUG zu beachten.

Während die pdf-Fassung des Vortragstextes sprachspezifische Zeichen berücksichtigt, ist dies bei der folgenden doc.-Fassung nicht der Fall.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Mein Vortrag geht von der inzwischen allgemein akzeptierten Tatsache aus, daß sich in Ungarn seit dem Frühjahr 2010 ein neues politisches System im Aufbau befindet. Was das Wesen dieses Systems betrifft, so gibt es darüber viele Debatten und große Unsicherheiten, die aber – nach kaum anderthalb Jahren – wohl ganz natürlich sind. Außerdem hat die neue Regierung so viele widersprüchliche Signale ausgesandt, daß auf dieser Grundlage sogar fraglich scheint, ob das Wesen dieses im Aufbau befindlichen Systems überhaupt schon bestimmbar ist. Jeder derartige Versuch bleibt notwendigerweise voller hypothetischer Elemente.

Bevor ich mich der eigentlichen Antwort auf die Frage im Titel meines Referats zuwende, halte ich es für nützlich, zur Einleitung einige Minuten den historischen Voraussetzungen zu widmen, aus denen das "Orbán-System" hervorging. Dies wird den ersten Teil meines Vortrags bilden, gefolgt vom zweiten Teil über den Fidesz als Partei, über dessen Führungsmethoden und postulierte Prinzipien (seine "Ideologie"), ein dritter Teil wird die charakteristischen Merkmale der bisherigen Praxis der Regierung seit ihrem Machtantritt behandeln. Im abschließenden Teil meiner Ausführungen wird die Rede sein vom Einfluß der politischen extremen Rechten; da werde ich jedoch auch auf die sich anbietenden historischen beziehungsweise aktuellen Parallelen eingehen, mit deren Hilfe das Orbán-System "eingeordnet" werden kann.

 

I. (Vorgeschichte)

Die Vorgeschichte, von der ich ausgehen will, sind die zwanzig Jahre, die der zweiten Machtübernahme der Fidesz-Partei vorausgegangen waren, mit anderen Worten, die Periode nach dem Zusammenbruch des sowjetischen Weltsystems. Unser Thema ist also das aus den Besonderheiten der ungarischen Wende von 1989 entstandene neue politische und ökonomische System, genauer: dessen Auswirkungen auf das Funktionieren von Staat und Gesellschaft. In einer weiterreichenden Zeitperspektive könnten freilich auch andere Vorgeschichten ins Auge gefaßt werden — etwa zurück bis 1944 oder (warum auch nicht?!) sogar bis 1918. Der Zeitvorgabe für mein Referat zwingt mich jedoch, bei der direkten Vorgeschichte zu bleiben.

Was ist das, was von den Ereignissen der vergangenen zwei Jahrzehnte, von den Umständen der Einführung und des Ingangsetzens der postkommunistischen Staatlichkeit sowie aus den Erfahrungen der dazugehörenden offenen Marktwirtschaft als Erklärung zum besseren Verständnis der folgenden Entwicklungen dienen kann? Dies möchte ich lediglich stichwortartig in fünf Punkten zusammenfassen:

(1) Für die politisch inaktive Mehrheit der ungarischen Gesellschaft war die 1989 entstandene, nach liberalen und pluralistischen Prinzipien einer Mehrparteienherrschaft organisierte parlamentarische Demokratie, wenn auch kein von außen oktroyiertes, aber doch ein geschenkt erhaltenes fertiges System. Seiner Einführung war weder ein Volksaufstand, noch eine revolutionäre Verfassungsgebung vorausgegangen, sondern lediglich eine – hauptsächlich hinter den Kulissen erfolgte – Übereinkunft der alten Machteliten mit den neuen politischen Kräften, die scheinbar urplötzlich und fast unbegreifbar, aber mit sichtbarer Unterstützung des Westens auf der politischen Bühne erschienen waren. Die Veränderungen wurden zwar 1990 durch freie Wahlen sanktioniert, und die erste Regierung (sowie alle folgenden) ging aus der politischen Mehrheit hervor, die alle vier Jahre durch Wahlen erneuert wurde – aber es stimmt auch, daß seit den ersten landesweiten Wahlen mehr als die Hälfte der wahlberechtigten Bürger der Abstimmung fernblieben. Die Wahlbeteiligung lag auch bei den folgenden Wahlen (mit einer Ausnahme) weit unter dem Verhältnis, das in (West-)Europa als normal angesehen wird.

(2) Zum Zeitpunkt der Wende war die ungarische Gesellschaft stark gespalten, und zwar in diejenigen, die – mit dem Blick nach außen – größere Freiheiten forderten, und in jene, die keine besonderen Probleme mit dem bisherigen Regime hatten und mißtrauisch einem erneuten grundsätzlichen Systemwandel entgegensahen. Die Zielsetzung aber, das Land zu einem Bestandteil der westlichen Welt werden zu lassen, weckte auch bei letztgenannten positive Erwartungen, weil damit eine Verbesserung der Einkommens- und Versorgungsverhältnisse verbunden zu sein schien. Dieses unausgesprochene Versprechen des Systemwechsels blieb jedoch für die große Mehrheit uneingelöst, wenn nicht sogar das Gegenteil eintrat. In den hier zu Rede stehenden zwanzig Jahren entfernten sich das ungarische Durchschnittseinkommen und der durchschnittliche Konsum weiter vom westeuropäischen Niveau als im besten Jahrzehnt der Kádár-Ära – den 1970er Jahren.

(3) Mit den Verhältnissen nach 1989 war ein bedeutender Teil der Gesellschaft – der den Umfragen zufolge ständig wächst – auch in politischer Hinsicht unzufrieden. Prinzipiell nahm man die mit dem Systemwechsel einhergehenden neuen Freiheiten zwar gerne in Anspruch, doch man vermißte die Ordnung, beklagte den für die moderne freiheitliche Welt so typischen Autoritätsverlust. Geschätzt wurde die Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit (in Ungarn begann dieser Prozeß im Grunde genommen bereits in den letzten 15 bis 20 Jahren der Kádár-Ära), die grenzenlose Ausweitung der zivilen Rechte dagegen wurde weder verstanden noch gebilligt, besonders dann nicht, wenn sie mit dem eigenen Geschmack kollidierten (wie zum Beispiel die gleichgeschlechtliche Ehe), aber auch dann nicht, wenn diese mit Unbequemlichkeiten oder irgendwelchen Kosten verbunden waren. Was der Durchschnittsungar in den Jahrzehnten der Demokratie am stärksten mißbilligte war die ständige Zwietracht zwischen den Parteien. Daß zu den Merkmalen der parlamentarischen Demokratie der ständige Wettstreit divergierender Standpunkte gehört, das wollte irgendwie nicht in seinen Kopf. Die Debatten im Budapester Parlament waren von Beginn an durch einen haßerfüllten, persönlich anzüglichen Ton bestimmt. Schon allein aus diesem Grund war das Prestige der Parteien niedriger als das jeder anderen Institution.

(4) Der Zusammenbruch des sowjetischen Systems, an dem die ungarischen Oppositionellen (ja selbst die letzte kommunistische Regierung) einen gewissen Anteil hatten, stellte ipso facto [durch dieses Geschehen] die völkerrechtliche Souveränität des Landes wieder her und rückte gleichzeitig die weltpolitische Bedeutung der 1956 niedergeschlagenen Revolution ins Rampenlicht. Doch für das traditionelle ungarische Gefühl der Niederlage, für die früheren Verletzungen des Nationalgefühls, wie etwa die Friedensverträge von Trianon 1920 oder Paris 1947, brachte der Zusammenbruch keinerlei Kompensationslösung und im Hinblick auf mehrere Nachbarstaaten auch kein Gefühl der Beruhigung, daß die dort lebende ungarische Minderheit von nun an ihre sprachlich-kulturelle Identität frei ausleben könne. Eine wichtige Neuerung war freilich, daß im Zuge des europäischen Einigungsprozesses die Staatsgrenzen an Bedeutung verloren; dennoch blieben die jenseits der Grenzen wohnenden Ungarn unter der Verwaltung fremder Staaten, auch wenn sie unter dem Gesichtspunkt von Reise- und Arbeitsmöglichkeiten durch die EU-Mitgliedschaft näher an das Mutterland heranrückten. Doch dessen ungeachtet bilden die vererbten Grenzprobleme von 1946 nach wie vor den Nährboden für rechtsgerichtete irredentistische Bewegungen, also für eine Stimmungsmache zur Rückforderung früherer ungarischer Gebiete. In Ungarn sind seit den 1990er Jahren, besonders aber in den letzten zehn Jahren, auf Schritt und Tritt Abzeichen und Aufkleber (in Schaufenstern, an Autos) mit der Karte des einstigen Königreiches Ungarns in den Grenzen von vor 1918 und mit der Wiedergabe von dessen 64 Komitaten statt der heutigen 19 zu sehen. Und wer dies öffentlich mißbilligt, kann leicht als unpatriotisch abqualifiziert werden.

(5) Beim fünften und letzten Punkt kehre ich zur Ökonomie zurück. Der Übergang zur Marktwirtschaft, genauer zu deren offenen, durch europäische und internationale Konventionen geprägten Form, ging einher mit einem unglaublich starken wirtschaftlichen Rückgang, und zwar sowohl in der Agrar- als auch in der Industrieproduktion. Auf der anderen Seite ließ dieser Übergang ausländische Kapitalinteressen ins Land, die von da an eine dominierende Rolle spielten, nicht nur in den Schlüsselbereichen der Industrie, sondern auch in der Entwicklung der Dienstleistungsbereiche und Handelsnetze. Diesem Umstand ist im wesentlichen all das zu verdanken, was in den letzten zwanzig Jahren die Modernisierung des Landes ausmachte, sowohl die Wirtschaftsstrukturen als auch die Technik betreffend. Ohne dieses ausländische Kapital hätten sich die veralteten Industriestrukturen nicht erneuern können, wäre die für die ungestörte Marktfunktion notwendige Angebotspalette von Produkten nicht zustande gekommen.

Die andere Seite der Medaille freilich ist die schwere Rezession (von János Kornai als "Transformationsrezession" bezeichnet), deren Ausmaße selbst die auf Ungarn bezogenen Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise von 1929 übertrafen und das Einkommensniveau der Bevölkerung bis zum Ende des Jahrhundert auf das Niveau von vor 1989 drückten. Zusammen mit der 1990 ge- und weiter vererbten Staatsverschuldung hat diese Stagnation des besteuerbaren Einkommens die einander seitdem ablösenden Regierungen vor schier unlösbare Aufgaben gestellt, denn die Aufrechterhaltung des monetären Gleichgewichts hätte solch drastische Abbaumaßnahmen erfordert (sowohl hinsichtlich der Institutionen als auch ihres Personalbestands), daß mit ihnen das 1990 vorgegebene Ziel einer "sozialen Marktwirtschaft" von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen wäre. Dennoch, trotz aller Anstrengung und Geschicklichkeit der aufeinander folgenden Regierungen, haben sich die zwei Jahrzehnte der parlamentarischen Demokratie in das öffentliche Bewußtsein Ungarns als der Abbau des Wohlfahrtsstaates eingebrannt.

Zwei Schlußfolgerungen können aus dem bisher skizzierten – in mehrfacher Hinsicht unvollständigen – Lagebild gezogen werden. Die erste lautet: Die hinter uns liegenden zwanzig Jahre haben es trotz der erreichten Rechtsstaatlichkeit, relativen Stabilität und allen demokratischen Errungenschaften nicht vermocht, ein positives Bild zu hinterlassen. Ein Bild, auf das sich die Anhänger der parlamentarischen Demokratie hätten berufen können, um die ungarische Gesellschaft erfolgreich gegen die Verkünder einer neuen, radikalen Wende zu mobilisieren. Die zweite Schlußfolgerung wäre, daß die Enttäuschungen, die Ärgernisse, die nationalen und sozialen Frustrationen der vergangenen zwanzig Jahre – von denen ich einige noch nicht einmal erwähnt habe (etwa die Probleme der und mit der Zigeunerbevölkerung oder die wachsende Korruption in den Stadtverwaltungen) – den eingeschworenen Feinden der liberalen Demokratie ein solch weites Feld eröffnet haben, daß dessen Ausnutzung zwar kein Kinderspiel, aber doch eine sich anbietende Versuchung war. Besonders dann, wenn der potentielle Gegner nicht nur über Ehrgeiz verfügt, sondern auch über politisches Wissen und er mit der Begabung zu populistischem Reden ausgestattet ist. Schauen wir uns also diesen "potentiellen Gegner" an!

 

II. — (Die Fidesz-Partei als dem Führerprinzip folgende Organisation und als Vertreterin der "nationalen Seite")

Den Fidesz nenne ich nicht deshalb eine dem "Führerprinzip" folgende Partei, weil ich Viktor Orbán in irgendeiner Weise mit dem NS-deutschen "Führer" vergleichen will. Sondern deshalb, weil diese als liberale und moderne Partei gestartete Organisation nach einem kurzen Anfangsstadium – in dem nämlich die Gruppen der Parteigründer alle Entscheidungen noch kollektiv trafen – immer mehr unter die Ein-Personen-Führung Viktor Orbáns geraten ist und sie seit dem Jahr 2000 auch ihr Parteistatut dahingehend geändert hat, daß der Parteiführer (in seiner Eigenschaft als Vorsitzender und in jeder anderen Eigenschaft) nicht mehr abwählbar ist. Organisatorisch funktioniert die Partei in der Weise, daß von der Festlegung der Grundprinzipien bis zum kleinsten Detail des gerade gültigen Programms jede Entscheidung den Intentionen des Parteivorsitzenden folgt – oder ihnen entsprechend geändert wird, manchmal von einer Stunde zur anderen. Das bezieht sich auch auf die zeitliche Abfolge der Details und in besonderem Maße auf die Auswahl der mit der Ausführung betrauten Personen. Ein typisches Beispiel dafür war, daß Viktor Orbán alle vier- bis fünfhundert Personen einzeln zu sich auf sein Landgut bestellte, die dazu ausersehen waren, die Fidesz-Partei und die mit ihr im Wahlbündnis antretende christlich-demokratische Satelliten-Partei (KDNP) bei den Wahlen im Jahre 2010 zu vertreten.Die Nominierung jedes einzelnen hing von diesem Gespräch ab.

Solange der Fidesz in der Opposition war, konnte dieses Führerprinzip selbstverständlich nur innerhalb der Partei sowie bei den Aktionen und dem Führungskader der ihr angeschlossenen öffentlichen und geheimen Organisationen zur Geltung kommen. Doch von dem Moment an, als die Partei erneut an die Macht kam – und das mit einer solch überwältigenden Mehrheit, daß sie jede Koalition überflüssig machte – weitete sich diese Führungspraxis der Entscheidung von höchster Stelle auch auf den Regierungsapparat, ja sogar auch auf die diesem untergeordneten Behörden aus. Die innere Funktionsweise der Partei war also auch hier eine vorausgehende Projektion des "Organisationsmodells" des von der Partei übernommenen Staates, wie das auch bei der Entstehung der bekannten totalitären Machtsysteme des zwanzigsten Jahrhunderts der Fall war.

Wie könnte man das "ideologische" Image dieser Parteiformation im Zustand der Machtvollkommenheit charakterisieren? (Das "Ideologische" steht in Anführungszeichen, weil die Grundsätze, auf die sich die Führer der Partei berufen, bisher in keinem kleinen weißen oder roten Büchlein zu einem System zusammengefaßt worden sind – wenn man als solches nicht die Präambel des in Rekordzeit verabschiedeten neuen Grundgesetzes betrachten will.)

Auf den ersten Blick ist die Ideologie des Orbán-Systems demokratisch begründet, kann doch jede seiner Handlungen und Bestrebungen aus der bei den Wahlen erzielten parlamentarischen Mehrheit abgeleitet werden, die dann auch lokal durch eine große Mehrheit bei den Kommunalwahlen bestätigt wurde. Im alltäglichen Sprachgebrauch der Regierungssprecher bedeutet jedoch "Demokratie" als Begriff nichts anderes als eine solche Mehrheit, die uns zu allem ermächtigt. In einem derart interpretierten Demokratiebegriff fehlen jene Zusatzelemente wie das System der gegenseitigen Kontrolle (checks and balances) und so fort. Noch weniger gehören zu diesem Demokratieverständnis solche Feinheiten wie die Suche nach einem Dialog mit Vertretern politisch anderer Meinungen oder die Achtung vor einem notwendigen Zeitrahmen von Vorbereitung und Diskussion bei größeren Entscheidungen. In einer derartig eingebürgerten Praxis müssen die geplanten Veränderungen von Institutionen und Gesetzen auf die schnellstmögliche Art zustande gebracht werden. Danach kann dann jeder nach Lust und Laune debattieren – aber was liegt, das pickt!

Eine weitere Gruppe prinzipieller Bezugnahmen kann als "national-konservativ" bezeichnet werden. In diese Rubrik gehören die Nation, die Religionsmoral und die Ordnung. Seitdem Orbán die Macht übernommen hat, gibt es in Ungarn keine Gesellschaft mehr, nur noch eine "Nation", die jedoch nicht die Gesamtheit aller Bürger ist, sondern eine einzige, seit Urzeiten bestehende und mit einheitlichem Wollen ausgestattete Seele. Diese Seele glaubt an Werte, die mit ewiger Gültigkeit durch die Religion zusammengefaßt und namentlich von den "historischen Kirchen" verkündet werden (der katholischen, der protestantischen – und, mit Blick auf die EU, der jüdischen). Aus der Herrschaft der nicht hinterfragbaren Werte entspringt die Ordnung, die jedwede Freizügigkeit, antinationalen Unglauben und kritikloses Nachahmen der (westlichen) Welt abstößt, aber ziemlich gut mit der "Selbstverwirklichung" der in Führungspositionen eingesetzten Personen vereinbar ist (und auch keinerlei bürgerlichen Anstand von ihnen verlangt, wenn man deren bisherige Tätigkeit beurteilt). Die europäische Zusammenarbeit ist vorläufig noch vereinbar mit der Selbstverwirklichung der Nation, doch unlängst hat Viktor Orbán deutlich gesagt, er "glaubt nicht an Europa", sondern nur an die Nation. Die Maßnahmen seiner Regierung zur Stärkung der öffentlichen Ordnung erwiesen sich jedoch bisher als nicht besonders wirkungsvoll, während die gleichzeitig zu diesem Zweck unternommenen gesetzgeberischen Maßnahmen (und hier ist keine Zeit, um in Details zu gehen) in Juristenkreisen für erhebliche Unruhe sorgten.

Das Selbstbild des Systems ist zugleich aber auch "revolutionär", und zwar insofern, als es von sich behauptet, erst mit ihm sei die endgültige Abschaffung des Kommunismus erfolgt. Historisch gesehen kann diese Behauptung nicht ernst genommen werden, nicht nur hinsichtlich der Ereignisse von 1989/90, sondern auch deshalb, weil in den folgenden zwanzig Jahren neben der politischen Linken und gegen diese ebenfalls die politische Rechte zweimal an der Regierung war, zum Beispiel zwischen 1998 und 2002 mit Viktor Orbán an der Spitze ...

Die folgende Gruppe offen vertretener (oder stillschweigend verfolgter) Prinzipien der Orbán-Herrschaft zitiert die totalen Machtgebilde des vergangenen Jahrhunderts. Drei Elemente würde ich dazu zählen. Das erste ist die kritiklose Glorifizierung des Staates, in deren Namen die Privatwirtschaft immer stärkere Beschränkungen erfährt, zu "Sondersteuern" genannten Kontributionszahlungen gezwungen wird, in einigen Fällen sogar einer Rückverstaatlichung entgegensieht (dies geschah mit den privaten Rentenkassen). Es ist unschwer zu erkennen, daß dieser Vorgang – wie auch die Verstaatlichung bestimmter Aufgaben der lokalen Verwaltungen – dem Zweck der Machtkonzentration dient. — Das zweite totalitäre Element ist die Fiktion einer gesellschaftlichen Einheit, oder anders formuliert: der Kult der "einheitlichen Nation". Dieser Einheit entgegengesetzt sei jenes öffentliche Leben, in dem verschiedene Ansichten und Interessen vertretende Parteien miteinander streiten, mit anderen Worten – die Demokratie. Wer die diskursive Demokratie, wie Viktor Orbán das tut, für überholt erklärt, verirrt sich in gefährliche Gewässer, schließt sich aber gleichzeitig der in Ungarn herrschenden allgemeinen Stimmung an, über die zu sprechen ich schon Gelegenheit hatte.

Damit bin ich beim Schlüsselelement des totalitären Bildes angelangt, das nichts anderes ist als die Führerrolle. Seine besondere politische Begabung hat Viktor Orbán an die Spitze seiner Partei gehoben und ihn im öffentlichen Leben Ungarns nach dem Zusammenbruch des Kommunismus zu der am hartnäckigsten kämpfenden, gleichzeitig suggestiven und gefürchteten und infolge all dessen eindrucksvollsten Persönlichkeit werden lassen. Orbán verfügt nicht nur über außergewöhnliche strategische Fähigkeiten, sondern besitzt auch solche persönlichen Charakterzüge, die ihm unzweifelhaft eine alle anderen überragende Popularität verliehen – zumindest in jenen Gefilden, in die er sich nach der Aufgabe der anfangs verfolgten liberalen Option begeben hat. Keine politische Organisation kann sich auf künstliche Weise einen "Führer" zulegen. Ohne eine dafür geeignete Person jedoch kann auch kein totales Staatsgebilde entstehen. Was auf ungarischem Boden heute im Werden begriffen ist, das ist die logische Konsequenz aus dem Zusammentreffen eines von der Demokratie enttäuschten Landes mit der zu seiner "Rettung" bereiten, sich im eigenen Machtbereich gut eingerichteten Führer-Persönlichkeit.

 

III. — (Einige Charakteristika der Regierungstätigkeit seit dem Jahre 2010)

Im dritten Teil meiner Analyse versuche ich darzulegen, was dieses "Zusammentreffen" in den anderthalb Jahren seit dem Sieg Orbáns gebracht hat.

Das erste sichtbare Ergebnis war die Bildung einer der neuen Mehrheit gemäßen Regierung und der Beginn einer sich aus deren Plänen ergebenden gesetzgeberischen Arbeit. (Hier merke ich an, daß das ungarische Parlament nur eine einzige Kammer hat, weshalb die dort beschlossenen Gesetze oder deren Änderungen unverzüglich in Kraft treten. Die vom Parlament angenommenen Gesetzestexte können zwar vom Präsidenten der Republik an die Abgeordneten zum Überdenken zurückverwiesen werden, aber im Sommer 2010 hat Orbán auf diesem Posten eine solche Person installiert, von der er so etwas nicht zu befürchten hat.) In der ungarischen Legislative besitzt die politische Rechte seit 2010 eine überwältigende Mehrheit: Zusammen mit der extremen Rechten nimmt sie über 300 der insgesamt 400 Sitze im Parlament ein, so daß die linke Opposition (MSZP und LMP) dementsprechend nicht einmal über ein Viertel der Mandate verfügt. Unter solchen Umständen kann jede Regierungsvorlage mit einem sicheren Erfolg rechnen, und auch die darüber geführten Debatten bleiben in den durch die Schwäche der Opposition eng gezogenen Grenzen. Das neue ungarische Parlament dagegen als Klatschoper zu bezeichnen wäre vielleicht eine Übertreibung; Fakt ist aber, daß die Mehrheit der Abgeordneten Teil einer solchen Abstimmungsmaschinerie ist, welche die von der Regierungsseite eingebrachten Vorlagen automatisch – manchmal mit demonstrativem Enthusiasmus – abnickt. Das Nicken wiederholt sich auch dann, wenn die Regierung eine Novellierung eines bereits mehrheitlich – manchmal auch gerade erst – verabschiedeten Gesetzestextes einbringt. Die parlamentarische Arbeit der Mehrheitsseite ist geprägt von Einheit und Eifer und im Hinblick auf die Strafregeln für Abwesenheit auch durch eine beispielhafte Anwesenheit. Das Volk kann sehen, daß eine neue Ära angebrochen ist: Die Bankreihen sind nicht mehr so gelichtet, wie im vorherigen Zyklus ...

Dieses fleißige Parlament hat bereits innerhalb eines Jahres die Gesetzesordnung Ungarns grundlegend umgekrempelt, selbst die Verfassung, jetzt Grundgesetz genannt, wurde neu geschrieben (obwohl es keine explizite Ermächtigung für eine Verfassungsgebung besaß). Das Parlament arbeitet fieberhaft an der Ausweitung dieses Umbaus durch Überarbeitung der sogenannten kardinalen Gesetze (auch: Kardinalgesetze), die eine Zweidrittel-Mehrheit erfordern; auch die Überarbeitung des Arbeitsgesetzbuches ist im Gange.

Als im Herbst vergangenen Jahres das Verfassungsgericht gegen eine rückwirkend wirksame drastische Steuermaßnahme der Regierung ein Veto einlegte, nahm das Parlament sofort bereitwillig eine Vorlage an, um die Kompetenzen dieses unabhängigen und mit weitreichenden Rechten ausgestatteten Gremiums zu beschneiden (obwohl die politische Rechte dort bereits seit Jahren über eine Mehrheit verfügte und sie somit gegen ihre eigenen Leute vorging). Die neue Legislative eliminiert nach und nach aus dem ungarischen Rechtssystem alle für die Garantie bürgerlicher Freiheiten notwendigen rechtlichen und personellen Sicherungen. Für Unruhe sorgt die Herabsetzung der Altersgrenze für die Berentung von Richtern (wogegen selbst Ungarns Oberster Richter öffentlich protestierte); der Verdacht liegt nahe, daß dies eine "Erneuerung" des Richterstandes derart ermöglichen würde, daß die Anhänger der Regierungsmacht an die Spitze kämen.

Auf der Tagesordnung steht auch schon eine Änderung des Normensystems bezüglich der Rechtsprechung, die teilweise die richterliche Unabhängigkeit abschaffen würde: in sogenannten "herausgehobenen Fällen" würde die Staatsanwaltschaft selbst bestimmen können, bei welchem Gericht sie ihre Anklage einreichen will. Es liegt auf der Hand, daß diese "herausgehobenen Fälle" Personen betreffen werden, die aus politischen Gründen für eine Bestrafung vorgesehen sind. (Gegenwärtig kann der ehemalige Ministerpräsident Ferenc Gyurcsány dazu gezählt werden).

Und wenn schon von der Staatsanwaltschaft die Rede ist, dann muß ich auf die Eigentümlichkeit hinweisen, daß diese — nominell von der Regierung unabhängige — Institution seit Orbáns Machtübernahme zum wichtigsten Organ bei der Durchsetzung seiner Machtintentionen geworden ist. Ein Parteikader des Fidesz steht an der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft — eigentlich, mit kurzer Unterbrechung, seit dem Jahre 2000. Die im Jahr 2002 an die Macht zurückgewählte sozial-liberale Koalition vermochte es entweder nicht oder wagte es nicht, ihn zu entfernen, obwohl sie ahnte, daß er die zukünftige Macht von Fidesz vorbereitete. Nach Ablauf seines Mandats besetzte als sein Nachfolger ein älterer Militärstaatsanwalt den Posten des Generalstaatsanwalts, der seinen Vorgänger neben sich behielt und damit sicherstellte, daß dieser die wichtigsten Fälle weiterhin in den Händen hatte. Diesem Umstand ist es zu verdanken, daß von den unter der ersten Orbán-Regierung (1998 bis 2002) begangenen Korruptionen kein einziger Fall angeklagt wurde. Vergeblich hatte die Presse oder polizeiliche Ermittlungsarbeit auf solche Fälle aufmerksam gemacht. Es gab keine Anklageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft. 2010 wählte das Parlament mit der Fidesz-Mehrheit eben jenen Péter Polt zum Generalstaatsanwalt (dieses Mal für zwölf Jahre, weil die neue Mehrheit diese Zeitspanne in das Kardinal-Gesetz geschrieben hatte). Dieser Streich verschaffte der Person Viktor Orbán — und mit ihr allen ihr Nahestehenden – die Unantastbarkeit ad infinitum [ohne jedwede Grenzen].

Auch ein weiteres Charakteristikum der Regierungstätigkeit seit 2010 bezieht sich auf die Auswahl der Führungspersonen der Staatsverwaltung und der ihr nachgeordneten Institutionen. Die bedingungslose Loyalität zur herrschenden Partei und ihrem Führer überwiegt sichtbar jeden anderen Gesichtspunkt. Damit will ich nicht sagen, daß die jetzt ernannten Spitzenbeamten und Leiter von Institutionen über keinerlei Sachverstand, Führungserfahrung oder andere persönliche Fähigkeiten verfügen. Ihre Ernennung verdanken sie jedoch in erster Linie dem Umstand, daß sie für die verläßliche, sans état d’âme [skrupellose] Ausführung der von oben kommenden Direktiven als geeignet eingeschätzt wurden. Infolgedessen beginnt sich eine gewisse, von Furcht und Anpassungsstreben durchdrungene Untertanenhaltung erneut herauszubilden, welche gleichermaßen Voraussetzung und Folge der Machtkonzentration ist.

Bis jetzt ist die Ordnung der regierungsseitigen Diktate auf keinerlei nennenswerten inneren Widerstand gestoßen. Dasselbe kann jedoch von den äußeren Sphären der Gesellschaft nicht behauptet werden, in denen der diktatorische Stil bereits in den ersten Regierungsjahren Widerstand hervorgerufen hatte, insbesondere unter den Jüngeren. An zwei Nationalfeiertagen — am 15. März und am 23. Oktober — erschienen mehrere zehntausend Menschen auf einer Straßendemonstration, zu der eine neu gegründete "Zivile Organisation" aufgerufen hatte, um ihre Stimme gegen verschiedene nachteilige Maßnahmen und für Freiheitsrechte zu erheben. Diese 1989 erkämpften Freiheitsrechte hatten also doch merkliche Spuren in den neu heranwachsenden Generationen hinterlassen. Die Enthauptung kultureller Institutionen, die Ausgrenzung Andersdenkender und das Beiseitewischen jedes normalen Dialogs löste eindringliche Proteste zahlreicher prominenter Vertreter des ungarischen Geisteslebens aus (Schriftsteller, Musiker, Wissenschaftler usw.). Dagegen reagierte die Ungarische Akademie der Wissenschaften — als Institution — auf dieselben Entwicklungen mit beredtem Schweigen.

Um auf die Methoden der Regierungspraxis und deren politische Inhalte zurückzukommen, muß ich noch über zwei wichtige, bisher nicht erwähnte Eigentümlichkeiten sprechen: Das eine ist der Nationalismus, das andere der Antikapitalismus. Der nationale Diskurs der Fidesz-Partei hat einen geheuchelten und einen wirklichen Inhalt. Heuchlerisch ist der Diskurs, wenn von der Berichtigung und Korrektur der Verletzungen in der Vergangenheit die Rede ist (zum Beispiel von Trianon), denn von Orbán angefangen bis hinab zum kleinsten Parteisoldaten weiß jeder, daß dies nicht möglich ist. Die tatsächliche Kraft des heutigen Ungarns reicht höchstens zu einer symbolischen Genugtuung (wie der Unterstützung der ungarischen Kultur jenseits der Grenzen) oder der Verleihung der ungarischen Staatsbürgerschaft an jene Auslandsungarn, die dies explizit wünschen. (In mehrfacher Hinsicht ist selbst letztgenanntes problematisch.)

Authentischer ist der Diskurs immer dann, wenn davon die Rede ist, man solle nicht in eine übertriebene nationale Bescheidenheit verfallen. Die Leute um Orbán meinen das ehrlich, einerseits weil sie gerne eine breitere nationale Weste trügen als ihre sozial-liberalen Vorgänger, andererseits weil sie der Meinung sind, letztgenannte hätten die "nationale Selbstkritk" hinsichtlich der Vergangenheit weit übertrieben. Mit dieser Ansicht identifiziert sich der Kern der Fidesz-Wählerschaft — die traditionelle christliche Mittelschicht — in einem solchen Maße, daß ein zukünftigererfolgreicher Herausforderer der Gruppe um Orbán (auf der rechten Mitte) schwer vorstellbar ist, der von dieser Art unkritischem Patriotismus abweichen könnte.

Noch verworrener als der soeben beschriebene Inhalt der Auseinandersetzung mit dem Nationalen ist der Antikapitalismus der Orbán-Partei. Ihren Grundsatzdokumenten zufolge steht die Fidesz-Partei (ebenso wie die KDNP) auf der Grundlage der Marktwirtschaft. Viktor Orbáns Äußerungen jüngeren Datums wollen das einfache Volk jedoch glauben machen, seine Regierung sei mit der Verwirklichung eines "auf Arbeit basierten Wirtschaftsmodells" beschäftigt (was seinen Grundsätzen eine gewisse marxistische, zumindest aber Mussolinische Färbung gibt). Das schließt die Marktwirtschaft zwar nicht aus, stellt sie aber teilweise in Frage, denn zu ihr gehören bekanntlich auch das Kapital und die Börse. Inzwischen hat es stark den Anschein, als ob den gegenwärtigen Machtinhabern die marktwirtschaftliche Grundlage nur dann zusagt, wenn darin das "nationale Kapital" und — sollte dies nicht vorhanden oder unzureichend sein — der ungarische Staat dominieren. In der Orbánschen Interpretation der nationalen Unabhängigkeit ist ein Zustand des Marktes "nicht hinnehmbar", in dem "die ausländischen Kapitaleigner diktieren". Bis hierhin folgt diese Formel den bekannten Schemata des letzten Jahrhunderts, nur bleibt unklar, wie dies mit dem vereinten Europa beziehungsweise der EU-Mitgliedschaft vereinbar ist.

An diesem Punkt gerät der Orbán-Diskurs mit sich selbst in Widerspruch, denn Ungarn ist nicht nur aktives Mitglied der EU, sondern bietet (den Worten seines höchsten Vertreters zufolge) ein solch vorbildliches Beispiel, dem "sehr bald auch die übrigen EU-Mitglieder folgen werden". Im Ausland würden weder Orbán noch seine Diplomaten so etwas sagen, wie sie auch kaum davon sprechen, daß der ungarische Regierungschef "nicht an Europa glaubt". Dieses Kuddelmuddel soll also verstehen wer will! Was jedoch die Anwendung dieser Formel betrifft, so zeigt sich diese in diskriminativen Regelungen oder Sondersteuern derart, daß man mit verschiedensten Tricks die Industrieunternehmen oder Handelsketten in ungarischem Besitz verschont, deren Konkurrenten und ausländische Interessenten jedoch ausdrücklich belastet.

Der Losung von der "auf Arbeit basierten Wirtschaft" widerspricht am ehesten die gegenüber den Gewerkschaften praktizierte Haltung der Regierung. Ein wichtiges Element der Veränderungen nach 1989 war die Bildung des "Landesrats für Interessenausgleich"; standen Gesetzesvorhaben zu sozialen Fragen an, so wurden zwischen den Arbeitnehmerorganisationen und den Arbeitgebern unter Teilnahme der Regierungsseite dreiseitige Vorverhandlungen geführt. Dieses Forum hat Orbán in dieser Form beseitigt und nominell durch das Versprechen ersetzt, er werde zu gegebener Zeit einzeln mit den Vertretern der Arbeitnehmer verhandeln. Doch die Verhandlungen bestanden bisher aus Absichtserklärungen und keinen Konsultationen. Die neuesten Informationen berichten von einem geplanten korporativen System (für jede Branche ist eine sogenannte "Kammer" geplant, in der die Mitgliedschaft Pflicht wäre).

Noch eine kurze Bemerkung zu einem Charakteristikum von Ungarns gegenwärtiger Staatsführung: Zur Hast beziehungsweise Voreiligkeit und zur Improvisation. Als Oppositionsführer hat Orbán immer wieder betont, er wäre auf die Regierungstätigkeit so gut vorbereitet wie kein anderer. Die logische Schlußfolgerung daraus lautete, daß Orbán im Fall seines Sieges mit gründlich ausgearbeiteten Plänen in der Tasche sein Amt anträte. Nachträglich scheint es so, daß genaue Pläne nur hinsichtlich der Machtkonzentration und deren personeller Implikationen existierten. Als Dreh- und Angelpunkt einer künftigen Wirtschaftspolitik stand unterdessen nur ein einziger (negativer) Entschluß fest: Nein zu sagen zu dem von der EU diktierten — und von der Vorgängerregierung angenommenen — sogenannten Konvergenzplan und den sich daraus ergebenen defizitsenkenden Pflichten. Dieses "Nein" hätte es (zumindest eine Zeitlang) noch ermöglicht, die Wahlkampfversprechen einzulösen. Als sich jedoch im Sommer 2010, kurz nach der Bildung der neuen Regierung, herausstellte, daß die EU von einer Anhebung der Grenze des erlaubten Staatsdefizits nichts hören wollte, brachen die gesamten bisherigen Vorstellungen der Regierung zusammen; es begann eine laufende Anpassung an die situationsbedingten inneren wie äußeren Zwänge, worauf keines der Fachreferate vorbereitet war. Daher rührt der überhastete und improvisierte Charakter der im ersten Jahr getroffenen wirtschafts- und finanzpolitischen Entscheidungen. Die Situation wurde noch dadurch verschlimmert, daß Orbán und sein Superminister für Wirtschaft und Finanzen nicht bereit waren, von ihrer Vorstellung einer einstufigen Einkommenssteuer abzugehen, was dem Staatshaushalt weitere bedeutende Einnahmen entzog. Die dadurch laufend entstehenden Verluste an Steuereinnahmen mußten ebenfalls durch Ad-hoc-Maßnahmen kompensiert werden. Dazu gehörte auch die unerwartete — von einem zum anderen Tag erfolgte – Vermögenskonfiskation der privaten Rentenkassen. Es ist möglich, daß auch dies in den geheimen Plänen der Orbán-Regierung bereits vorgesehen war — das werden wir jedoch wohl nie erfahren.

 

OOO

 

Prof. Dr. Kende bei seinem auf deutsch gehaltenen Vortrag über das "System Orbán" (Foto: eigenes Werk, Original und hier verwendeter Ausschnitt: kr/DUG. 11. Nov. 2014; lizensiert unter Creative Commons Attr. Share Alike 3.0 Unported)

Obwohl ich mich dem Ende meines Vortrags nähere und es Zeit für ein Resumé wäre, beschleicht mich das störende Gefühl, viele wichtige Gesichtspunkte unerwähnt gelassen zu haben. Nicht genannt habe ich den Bildungsbereich, die Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung und auch jene politische Indoktrination, welche Fidesz/KDNP in den von ihr gegründeten und in den von ihr kontrollierten offiziellen (staatlichen) Medien machen. Die Redakteure dieser Medienanstalten bestreiten, daß sie Propaganda betrieben, aber Auswahl und Präsentation ihres Nachrichtenmaterials sind so tendenziös, daß hier die Grenzen der Propaganda erreicht werden. Das im vorigen Jahr ausgearbeitete Mediengesetz, das Anfang dieses Jahres vom Parlament verabschiedet wurde, hat zu einer riesigen Empörung in der westlichen Welt geführt. (Dabei spielten auch Formulierungen eine Rolle, welche ungewollt die geheimen Absichten der Verfasser verrieten.) Diese Empörung hat sich als nützlich erwiesen, denn bisher ist es zu keiner Anwendung der im Gesetz vorgeschriebenen Forderungen und Sanktionsmaßnahmen gekommen. Die oppositionelle Presse beziehungsweise jeder, der mit dem, was im Lande geschieht, unzufrieden ist, kann seinem Mißfallen auch weiterhin freien Ausdruck verleihen und kann bis hinauf zu Viktor Orbán jeden Repräsentanten der Macht beschimpfen. (Das drückt sich auch in dem aktuellen Budapester Witz aus, wo sich zwei Ungarn unterhalten: „Kann man eigentlich sagen, daß bei uns eine Diktatur aufgebaut wird?Noch kann man das.“ Die Einengung der oppositionellen Presse geschieht nämlich inzwischen mit feineren Methoden — unter anderem durch ökonomisches Mobbing. Nicht der Verfasser eines Artikels wird von der Macht eingeschüchtert, nicht die Autoren kritischer Studien oder Personen, die sich im Fernsehen äußern, sondern jene Unternehmen, die in den oppositionellen Organen Werbung schalten oder dies tun würden. Und auch diese werden nicht durch direkte Ansprache bedroht, sondern indem sie bei staatlichen Ausschreibungen nicht mehr berücksichtigt werden für Aufträge, mit denen sie ansonsten hätten rechnen können und ohne die sie in Schwierigkeiten geraten würden. Auch dazu ist die staatliche Kontrolle der Wirtschaft gut.

Nicht gesprochen habe ich bisher ferner über die der Macht dienenden Maffia-Netzwerke sowie über die Regierungspolitik gegenüber den religiösen Gemeinschaften. Das schmerzt mich vor allem deswegen, weil ich diese Abkehr von dem in weltanschaulichen Angelegenheiten üblicherweise neutralen Staat für eine der beunruhigendsten Erscheinungen der sich einrichtenden Macht halte. (Während ich gleichzeitig denke, daß die allgemein bekannte Gleichgültigkeit des ungarischen Volkes in religiösen Fragen zum Mißerfolg jener führen wird, die glauben, mit Frömmelei der Macht zu dienen.) Aber wie fortgeschritten die mir eingeräumte Zeit auch sein mag, ich kann nicht schließen, ohne noch etwas zum Verhältnis zwischen der Orbán-Partei und der extremen politischen Rechten zu sagen.

In der ersten Hälfte der 1990er Jahre standen Viktor Orbán und seine Partei dieser extremen Rechten noch feindlich gegenüber, ihr parlamentarischer Sprecher nannte eine der Hetzschriften des damaligen rechten Führers István Csurka eine "Nazi-Grundsteinlegung". Doch von dem Augenblick an, als die Fidesz-Partei ihre "national-konservative" Wende vollzog, entdeckte sie, daß sich ein beträchtliches Wählerpotential hinter den antisemitischen, fremden- und zigeunerfeindlichen Rechtsextremenl verbirgt, deren Zahl nicht nur nicht kleiner wird, sondern parallel zum Ansehensverlust der demokratischen Ordnung permanent wächst. Ab den 2000er Jahren versuchte Viktor Orbán diese Schicht für sich zu ködern und bemühte sich darum, daß sich rechts von Fidesz keine wirksame Partei etablieren konnte. Zu diesem Zweck verbündete er sich bereits 1998 mit der Unabhängigen Kleinlandwirtepartei (FKgP) und diskreditierte deren Anführer in einem solchen Maße, daß im Jahre 2002 die meisten Wähler dieser Partei zum Fidesz überliefen (es verblieben der FKgP 0,8 Prozent der Wählerstimmen gegenüber 13,5 Prozent, entsprechend 48 Parlamentssitzen, noch vier Jahre zuvor; von dieser Niederlage erholte sich die Traditionspartei nicht mehr, bedingt auch durch den Versuch, bei den Parlamentswahlen 2006 das Blatt durch Kooption mit der radikalisierten rechtsextremistischen MIÉP/Ungarische Wahrheits- und Lebenspartei und der noch jungen Jobbik zu wenden).

In diesem Geist schuf Orbán auch eine Jugend-Satellitenorganisation, die unter anderem dazu berufen war, die jugendliche Anhängerschaft des MIÉP-Parteigründers und –vorsitzenden István Csurka anzulocken. Hier hatte er sich jedoch verkalkuliert: Aus dieser Initiative entstand die rechtsextreme Partei Jobbik, die an die Stelle der inzwischen überalterten Csurka-Partei trat, und sich als wesentlich schlagkräftiger erwies. Die Jobbik-Partei gelangte 2009 ins Europäische Parlament, und wurde damit für Fidesz zu einem der gefährlichsten Konkurrenten. In den Augen vieler war der springende Punkt bei der Wahl von 2010 die Frage, ob der Fidesz neben dem Sieg über die amtierende sozialistisch-liberale Regierungskoaliton aus MSzP und SzDSz in der Lage sein würde, alleine eine Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen, oder ob er auf die Stimmen der Jobbik angewiesen wäre, um die verfassungsändernde Mehrheit zu erlangen. In diesem Sinne war, wie bekannt, der Sieg von Fidesz auch ohne Jobbik ein vollkommener, aber selbst Jobbik erreichte für sich noch eine solch beträchtliche Stimmenzahl, daß diese fast die der Sozialistische Partei entsprach.

Während die Gruppe um Orbán gegenüber der Außenwelt immer wieder betont, daß sie "in der Mitte steht" und ohne Jobbik regieren könne, geht sie in ihrer innenpolitischen Rhetorik und ihrem gesamten Führungsstil davon aus, daß sie zu ihrer Machterhaltung auch noch die Stimmen der extremsten Rechten benötigen wird, und zwar um so eher und um so mehr, je mehr sie zu unpopulären Maßnahmen gezwungen sein wird. Dies drückt etwa der Politik der Strafgesetzgebung den Stempel auf, läßt der Zigeunerfeindlichkeit innerhalb des Fidesz freien Lauf und motiviert auch zu anderen Exzessen (etwa zur Umstrukturierung kultureller Einrichtungen). Während es weiterhin keine Anzeichen eines institutionellen Antisemitismus gibt, erlaubt sich die Fidesz-nahe Presse zusammen mit den gleich ausgerichteten Radio- und Fernsehanstalten vielfach eine verhüllte Judenhetze.

Das gegenwärtige und zukünftige Verhältnis zwischen Fidesz und Jobbik wirft zwei Fragen auf. Die eine lautet: Trägt Fidesz eine Mitverantwortung für den Aufstieg der Jobbik-Partei oder anders gefragt: War es eine gute Etnscheidung, den radikalsten Segmenten der Gesellschaft hinterherzulaufen, oder hätte man nicht besser eine klare Grenze zwischen der rechten Mitte und der extremen Rechten ziehen sollen? Die zweite Frage bezieht sich auf den Fall, daß Orbán nach der nächsten Wahl nur mit den Stimmen des Jobbik an der Regierung würde bleiben können und zum eigenen Machterhalt mit ihm ein Bündnis schließen müßte. Angesichts der Regierungspraxis der letzten anderthalb Jahre und der Entwicklung der öffentlichen Meinung kann auch diese Konstellation nicht ausgeschlossen werden. Die Meinungsumfragen der letzten Monate zum Jahreswechsel 2011 zeigen überall eine sinkende Popularität der Fidesz-Partei (seit den letzten Wahlen vom Frühjahr 2010, so scheint es, hat sie etwa ein Drittel ihrer Wählerschaft eingebüßt), doch ist dadurch die linke Opposition nicht stärker geworden – nur die Zahl der Jobbik-Sympathisanten nahm und nimmt weiter zu.

Abschließend noch einige Worte zu den historischen und aktuellen Parallelen, mit deren Hilfe man das Orbán-System auf der Landkarte der politischen Systeme der Neuzeit verorten kann. Ich beginne damit, daß ein Vergleich mit dem Horthy-System meiner Meinung nach eine Absurdität ist, da dieses auf vormodernen Hierarchien gründete, antidemokratisch war (während es gleichzeitig die Rechtsstaatlichkeit und die parlamentarische Regierungsform des königlichen Ungarn von vor 1918 übernahm) und sich außerdem als "antisemitisch" verstand. — Aus gänzlich anderen Gründen halte ich die Parallele zu den Diktaturen bolschewistischen Typs für verfehlt. Den Gehorsam gegenüber einer zentralisierten Macht hält das Orbán-System mit ganz und gar anderen Mitteln aufrecht, als dies die kommunistischen Staatsparteien taten und tun. Für mich, der ich die Entwicklung der stalinistischen Herrschaft durchlebt habe und aus der Nähe betrachten konnte, ist dies so evident, daß ich ein Eingehen auf die Details der Unterschiede für überflüssig halte. — Produktiver als die gerade genannten Parallelen halte ich den Vergleich mit Mussolini. Und zwar aus drei Gründen. Der erste ist jene sozialistisch-plebejische Vergangenheit, mit welcher der Duce brechen mußte. Der zweite ist die Führer-Rolle (die im Falle Mussolinis natürlich ausgeprägter war als bei Orbán). Der dritte ist der herausgehobene Platz, den die nationale Größe, die auf Arbeit beruhende Gesellschaft und die Herstellung der inneren Ordnung in der Vorstellungswelt des Begründers des italienischen Faschismus einnahmen. Ein Unterschied jedoch besteht darin, daß das Vordringen des Fidesz nur von verbaler Gewalt begleitet war, nicht von Morden. Und noch ein wichtiges Element stimmt in diesem Vergleich mit Mussolini nicht: Das Italien des Duce war im damaligen Europa eines der kleineren oder größeren Hauptmächte, während Ungarn im heutigen Europa selbst unter den "Mittelmächten" keinen besonders vornehmen Platz einnimmt.

Ein weiterer Anhaltspunkt wäre der Vergleich mit dem Putin-Regime. Denn auch dieses wird bekanntlich durch die außerordentliche Popularität der Führer-Persönlichkeit zusammengehalten. Und auch dort findet man etwas gleichzeitig, nämlich — in einer völlig unwirklichen Mixtur — die autokratische Herrschaft und die intellektuelle Freiheit (beziehungsweise deren weitgehende Tolerierung). Der Weiterführung dieser Parallele stehen auch hier die gewaltigen Unterschiede der Ressourcen beider Länder im Wege, und noch problematischer wird es bei den auftretenden Unterschieden in der Positionierung des jeweiligen Landes in Europa und im Rückgriff auf die innenpolitischen Methoden. Maffia-artige Kontakte gibt es in beiden Fällen, doch Bürgerrechtler oder oppositionelle Journalisten pflegt man nur in Russland zu ermorden, nicht in Ungarn.

Aus diesen skizzenhaften Vergleichen wird schon jetzt deutlich, daß die Machtformel von Viktor Orbán weder die übliche noch eine gewöhnliche ist. Die Hauptschwierigkeit bei der Interpretation stellt für mich der Umstand dar, daß das System noch nicht ausgereift ist und daher noch einige Überraschungen bereithalten kann. Neben zahlreichen anderen offenen Fragen bleibt die gewichtige Frage vorerst unbeantwortet, wie weit das ungarische System — ob geschwächt oder gestärkt — die Türen geöffnet hält für die Möglichkeit eines offenen und freien Wettbewerbs der Parteien bei den Wahlen.

(Übersetzung aus dem Ungarischen: Bernd-Rainer Barth)

 

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Diskussion mit Prof. Dr. Kende nach seinem Vortrag - Moderation Bernd-Rainer Barth, Historiker und Hungarologe, Berlin (Foto: eigenes Werk, Original und hier verwendeter Ausschnitt: kr/DUG. 11. Nov. 2014; lizensiert unter Creative Commons Attr. Share Alike 3.0 Unported)