Seit 1991 die einzige deutsch-ungarische Gesellschaft mit Sitz in der deutschen Hauptstadt
Post bitte ausschließlich an Postfach 31 11 24, D-10641 BERLIN – E-Mail: info@d-u-g.org – Tel: +49-(0)30-242 45 73
Die Deutsch-Ungarische
Gesellschaft e. V. (DUG) -
eine tragfähige Brücke
zwischen den Völkern!
Die Mitgliedschaft der DUG
Die DUG zählt mehrheitlich natürliche Personen, aber auch Firmen und Organisationen zu ihren Mitgliedern.
Die Mitglieder der DUG kommen aus allen deutschen Bundesländern, schwerpunktmäßig aus Berlin und Brandenburg, sowie aus den Nachbarländern Deutschlands. Die DUG verfügt über einen Mitgliederstamm in Ungarn und in der ungarischen Bevölkerung Siebenbürgens (Rumäniens). Der Anteil der Mitglieder mit Wohnsitz außerhalb Berlins und Brandenburgs beträgt etwa 45 Personen und damit ungefähr ein Viertel der Gesamtmitgliedschaft.
Die DUG unterhält Mitgliedschaften auf Gegenseitigkeit zu mehreren Deutsch-Ungarischen Gesellschaften in anderen deutschen Bundesländern und zu Organisationen mit inhaltlichem Bezug zu Ungarn (siehe dazu die Unterseite "Adressen/Links").
Der Erwerb der DUG-Mitgliedschaft
Die Deutsch-Ungarische Gesellschaft steht neuen Mitgliedern offen, die
Jedes neue Mitglied ist herzlich willkommen. Wenn Sie dieser Einladung folgen und zu unserer Freude und Ihrer ideellen Bereicherung Mitglied der DUG werden wollen, können Sie sich der Maske auf der neuen Unterseite "Mitgliedsantrag" bedienen und sie unter Beachtung der dortigen Hinweise
an die DUG senden.
Mit der Absendung erklären Sie, daß Sie die Satzung der DUG (siehe dazu die Unterseite "Über die DUG" -> Satzung) und die dort angefügte Beitragsordnung zur Kenntnis genommen haben; der Jahresbeitrag beträgt 32,00 Euro, bei Inanspruchnahme der üblichen Ermäßigungen 16,00 Euro. Stellen Sie den Antrag auf Partnermitgliedschaft, so können Sie eine Person unter derselben Anschrift wie der Ihrigen anmelden; mit Gültigkeit für beide Mitglieder versendet die DUG die Informationen und Einladungen nur einmal, wofür die DUG den Beitrag auf 42,00 Euro pro Jahr verringert (statt 72,00 Euro für zwei getrennt angemeldete Vollzahler).
Mitgliedsbeiträge können zur Minderung der Steuerschuld des Mitglieds (im Falle einer Partnermitgliedschaft: der Steuerschuld der im Mitgliedsantrag erstgenannten Person) gegenüber den Finanzämtern geltend gemacht werden. Auf Wunsch stellt die DUG entsprechende Spendenbescheinigungen aus. Beiträge oder (im Falle einer erteilten Einzugsvollmacht) Abbuchungen bis zu 200,00 Euro je Einzelspende können beim Finanzamt auch durch Vorlage des Bareinzahlungsbelegs, des Überweisungsträgers, des Kontoauszugs oder beim Online-Banking der Buchungsbestätigung des Kreditinstituts nachgewiesen werden (vereinfachter Spendennachweis). Vorgedruckte Überweisungsträger enthalten üblicherweise den vom Finanzamt zusätzlich geforderten Beleg, in anderen Fällen muß vom Empfänger des Betrages dieser Beleg mit den notwendigen Pflichtangaben erstellt werden (was bedeutet, daß der Aufwand für Sie und die DUG im Falle des anzufertigenden zusätzlichen Belegs der gleiche wie bei Ausstellung einer Spendenbescheinigung ist).
Sofern keine Abbuchungsvollmacht erteilt wird, die üblicherweise zum Beginn des Monats März aktiviert wird (Fälligkeitstag ist der 15. Februar eines Jahres), bitten wir um Überweisung des Jahresbeitrages auf unser Konto
Deutsch-Ungarische Gesellschaft e. V.
Berliner Volksbank, BIC: BEVODEBB
IBAN: DE56 1009 0000 7316 8780 02
Die Beitragspflicht erstreckt sich auf das ganze Kalenderjahr, auch wenn die Mitgliedschaft erst im laufenden Jahr begründet wird. Über Ausnahmen, z. B. bei einem Beitritt erst gegen Ende eines Kalenderjahres, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung (zeitlich befristete Beitragsbefreiung)..
Nur mit dem Eingang Ihres ersten Mitgliedsbeitrages wird Ihre beantragte Mitgliedschaft vollgültig, unabängig von der Ihnen zuvor (wenn vorhanden) mittels E-Mail sowie in jedem Fall mittels Postbriefes bestätigten Aufnahme als Mitglied.