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Die Deutsch-Ungarische
Gesellschaft e. V. (DUG) -
eine tragfähige Brücke
zwischen den Völkern!
LANDESNAME
Ungarn (ung.: Magyarország / vgl. dazu das ungarische Grundgesetz in dem Abschnitt Grundlegendes Art. A: Der Name unseres VATERLANDES ist Ungarn), bis 31. Dezember 2011: Republik Ungarn (ung.: Magyar Köztársaság, Kurzform: Magyarország).
Unverändert ist die Republik die Staatsform, aber nicht mehr der Namensbestandteil des Landes (vgl. im Grundgesetz: Abschnitt Grundlegendes Art. B Abs. 2).
STAATSFLAGGE
Rot – Weiß – Grün von oben nach unten in gleich breiten Querstreifen (im Verlauf der Geschichte seit 1848 mit verschiedenen Emblemen). Das Seitenverhältnis ist in jüngerer Zeit 1 zu 2 (laut Regierungsverordnung Nr. 132/2000 vom 14.07.2000 in Übereinstimmung mit der im ungarischen Grundgesetz abgebildeten Flagge). Vgl. dazu unter Grundlegendes Art. I Abs. 2 des ungarischen Grundgesetzes: Die Staatsflagge Ungarns besteht aus drei gleich breiten, waagerechten Streifen von oben nach unten in den Farben Rot, Weiß und Grün, wobei Rot die Kraft, Weiß die Treue und Grün die Hoffnung symbolisieren.
Offen ist bisher noch, worauf sich der Hinweis in Art. I Abs. 4 S. 1 bezieht: Das Wappen und die Flagge können auch in den historisch entstandenen anderen Formen verwendet werden. Möglicherweise sind damit früher gebräuchliche Fahnen mit einem anderen Seitenverhältnis gemeint (z. B. bestimmte die seitdem nicht geänderte Regierungsverordnung Nr. 51/1957 vom 18.08.1957 für die zivile Schiffahrt zur See und auf Binnengewässern ein Seitenverhältnis von 2 zu 3). Ebenso mag dazu die bei der Honvéd-Armee häufig benutzte Variante einer mit einem rot-weiß-grünen Band eingesäumten Staatsflagge (ggf. mit nationalen Emblemen auf weißem Grund in der Flaggenmitte) zählen.
Da Art. I Abs. 4 S. 2 nur die Verwendung von Wappe und Flagge der Regelung in einem Schwerpunkt-(Zwei-Drittel-)Gesetz vorbehält, nicht aber die genaue Farbgebung, so ist diese lediglich der Art. I beigefügten Abbildung der Flagge annähernd zu entnehmen. Für die Olympischen Spiele wurden nach der Pantone Farbtafel PMS Rot 186 und Grün 348 festgelegt, worauf in etwa nebenstehende Abbildung beruht. Deutlich ist, daß die hellen Farbvarianten, die bis zum Systemwechsel oder noch einige Zeit danach in Gebrauch waren, seitdem satteren Farben gewichen sind; verschiedentlich wird darauf hingewiesen, daß sich dieser Trend seitdem fortgesetzt hat (vgl. dazu im folgenden Abschnitt die Abbildungen des Staatswappens in zwei Farbvarianten, oben in der ab 2012 geltenden und darunter in einer früheren Fassung) und daß in letzter Zeit die Farben des Rots und des Grüns bei offiziellen Anlässen auch in dunkleren Schattierungen zu sehen sind (entsprechend Pantone Farbtafel PMS Rot 187 und Grün 349 oder noch dunkler bzw. entsprechend RAL-Farbtafel 6017/6018 und 3020/3027), was mit den Farbschattierungen übereinstimmt, die von der bei Parlamentswahlen bedeutungslosen rechtsextremistischen MIÉP verwendet werden (Ungarische Partei der Wahrheit und des Lebens, nach eigenem Bekunden eine radikal national-konservative Partei mit fallweiser Unterstützung für Fidesz).
Als Trauerbeflaggung wird die Flagge nicht auf halbmast gesetzt, sondern es wird eine schwarze Flagge vollmast gehißt.
Weitere Nachweise, auch für historische Flaggen, auf der "Flags of the World"-Internetseite (flagspot.net/flags/hu.html#leg).
STAATSWAPPEN
Das Staatswappen Ungarns ist durch das ungarische Grundgesetz geregelt und setzt die Gestaltung in Form des während der (3.) Republik Ungarn im Gebrauch gewesenen sogenannten "Kleinen Wappens" mit der Krone fort (Gesetz XVIV, 1999). Auf dem zweigeteilten ("gespaltenen"), nach unten spitz zulaufenden Schild ruht anstelle eines Oberwappens die ungarische Heilige Krone. Die silberfarbenen Komponenten des Staatswappens werden landläufig und heraldisch korrekt in weiß dargestellt.
Des Wappens – heraldisch, das heißt vom Schildträger gesehen – linker Teil geht in seiner ältesten Komponente, dem silberfarbenenen Doppelkreuz vor rotem Grund, ins 12. Jahrhundert zurück (nachdem es König Stephan I./I. István bereits im Frühjahr 1000 in seine Herrschaftsinsignien eingefügt hatte). Das Patriarchen- oder in der Heraldik auch als "ungarisches Kreuz" bekannte Doppelkreuz mit dem kürzeren oberen Querbalken ist nur geringfügig "getatzelt", das heißt die auslaufenden Enden der Querbalken sind nur wenig nach oben und unten gewölbt (vgl. dagegen das im Staatswappen der Slowakei enthaltene Kreuz, dessen Querbalken noch deutliche Anklänge an ein Tatzenkreuz zeigen).
Die Ähnlichkeit des ungarischen und des slowakischen Wappens entspricht dem Umstand, daß das Kreuz vor rotem Grund dem Wappen des bereits zwischen 863 und 869 christianisierten (Mährischen) Fürstentums von Neutra (Nítra) entlehnt war. Dort wurde der 969/970 geborene und 985 (nach anderen Quellen bereits 972 getaufte) spätere ungarische König Stephan 995 von seinem Vater, dem Großfürsten Géza, als Fürst eingesetzt, als er im selben Jahr die in einem wahrscheinlich bei Regensburg gelegenen Kloster erzogene, erst zehn- oder elfjährige bayerische Herzogstochter Gisela (Schwester des späteren deutschen Kaisers Heinrich II.) heiratete und dann mit ihr in Neutra residierte.
Der später dazugefügte grüne Dreiberg – allgemein als die Karpatenbergmassive Tátra, Fátra und der nordungarische Gebirgszug Mátra identifiziert – ersetzte den ursprünglichen Dreifuß (Tripus); dieses keltische und in der Heraldik bis in die mykenisch-griechische Zeit zurückverfolgbare Symbol wurde möglicherweise als vorchristliches Zeichen "entlarvt" und für unvereinbar mit dem Schild eines christlichen Herrschers gesehen. Der heraldisch allgemein tradierte und daher weitverbreitete Wappenbestandteil des Dreibergs enthielt zwar auch die Dreizahlenmystik, war aber unverfänglicher (vgl. zum Beispiel im Christentum die Lehre von der Dreieinigkeit). Er wurde alternativ benutzt, und zwar eingefügt, um die Herrschaft über die zum Königreich Ungarn gehörenden nördlichen Reichsteile (Komitate), das spätere Oberungarn, auszudrücken, und weggelassen, wenn das Wappen nur die ungarische Königswürde symbolisieren sollte.
Der seit dem frühen Beginn des 14. Jahrhunderts – allerdings nicht durchgehend – verwendete Dreiberg, der zum festen Wappenbestandteil erst ab 1526 wurde, ist in den späteren Jahrhunderten unterschiedlich abgeflacht (vgl. im Gegensatz dazu die deutlichere Ausprägung in dem ebenfalls als Tatra, Fatra und Mátra identifizierten slowakischen Dreiberg in blauer Farbe); der mittlere, etwas höher ragende Berg ist seit dem 17. Jahrhundert (im Gegensatz zum slowakischen Wappen) mit goldener Krone bekränzt, in der das silberne/weiße Kreuz steht. Auf dem Schild ruht die Heilige Krone.
Die Farben (Tinkturen) haben in ihrer klassischen Überlieferung bestimmte Bedeutungen, denen landläufig oft (farblich schwer darstellbare oder unübliche) andere oder politisch genehmere Symbolgehalte beigemessen werden. Die rote Farbe, vor der sich das Kreuz erhebt, bedeutet in der Heraldik den Dienst am Vaterland, das Grün des Dreibergs die Freiheit oder Schönheit (das Blau des slowakischen Dreibergs soll Beständigkeit im Sinne von Treue symbolisieren). Die silberne/weiße Farbe steht heraldisch korrekt für Reinheit (abgeleitet davon auch Unschuld und Keuschheit) oder Weisheit; die im Wappen befindliche stilisierte Krone wie auch deren goldene/gelbe Farbe werden beide mit Macht oder Herrschaft verbunden, zusätzlich verdeutlicht durch die Heilige Krone auf dem Schild.
Die Ungarn nehmen damit in ihrem Wappen die rot-weiß-grünen Nationalfarben auf, wie es die Slowaken mit der Farbgestaltung weiß, blau und rot tun. Allerdings messen die Ungarn den Farben ihrer Trikolore andere Bedeutungen zu, als sie der heraldischen Symbolik entsprechen (vgl. dazu weiter unten zu Art. I Abs. 2 des ungarischen Grundgesetzes).
Des Wappens rechter Teil mit den vier roten und vier silberfarbenen Querstreifen (oder in anderen Beschreibungen: vier silberfarbene Querstreifen auf rotem Grund) greift möglicherweise auf die Farben des im 11. Jahrhundert angegliederten Kroatiens und Dalmatiens zurück (vgl. auch die heutigen kroatischen Staatsfarben), womit die Ungarn in ihrem Wappen diese Herrschaftsausdehnung berücksichtigten und sie deshalb heraldisch nicht gesondert zum Ausdruck bringen mußten (im Gegensatz zu Oberungarn im heraldisch linken Teil des Schildes). Die Streifen werden manchmal fälschlich mit einem angeblichen Arpadenwappen in Verbindung gebracht, aber meist als Sinnbild für die vier Hauptflüsse des Königreiches Ungarn bezeichnet: Donau (Duna), Theiß (Tisza), Drau (Dráva) und Save (Száva), und sie stehen damit für die flüsseumschlungene Einheit aller Länder im Königreich.
Dazu heißt es im ungarischen Grundgesetz, Teil "Grundlegendes", Artikel I, Abs 1:
Das Wappen Ungarns ist ein gespaltener Schild mit spitzem Wappenfuß. Sein erstes Feld ist siebenmal rot und silbern geteilt. In seinem zweiten, roten Feld steht im goldgekrönten emporragenden mittleren Teil des grünen Dreibergs ein silbernes Doppelkreuz. Auf dem Schild ruht die ungarische Heilige Krone.
Und im selben Artikel Abs. 2 wird zur Staatsflagge festgelegt:
Die Staatsflagge Ungarns besteht aus drei gleich breiten, waagerechten Streifen in den Farben von oben nach unten Rot, Weiß und Grün, wobei Rot die Kraft, Weiß die Treue und Grün die Hoffnung symbolisiert.
Anmerkung: Da das ungarische Staatswappen (wie auch die Staatsflagge), dessen Darstellung in dem vorstehend genannten Artikel des Grundgesetzes nicht nur beschrieben, sondern auch bildlich wiedergegeben wird, offensichtlich weiter dem Gesetz XLIV (1999) folgt – nur die Verwendung der Staatsflagge und des Staatswappens sollen durch ein spezielles, einer parlamentarischen Zwei-Drittel-Zustimmung bedürfendes Gesetz geregelt werden –, scheint Art. I Abs. 1 des ungarischen Grundgesetzes in seiner Wortbeschreibung keine korrekte Wiedergabe des traditionellen Staatswappens zu sein. Denn Art. I spricht von einem "siebenmal" rot und silbern geteilten ersten Feld, tatsächlich sind es je vier Streifen in rot und silber (bzw. weiß). Zu der dunkleren Farbgebung von rot und grün siehe die Anmerkungen zum Stichwort "Staatsflagge".
STEPHANSKRONE (Szent Korona, die Heilige Krone)
Die meist als Heilige Krone (Szent Korona) oder auch als Stephanskrone bezeichnete ungarische Staatsinsignie ist trotz ihres Namens nicht (auch nicht in einzelnen ihrer Teile) das Insignum der im Jahre 1000 vollzogenen Krönung des Heiligen Stephans I. (des Königs I. István, heilig gesprochen 1083), da sie ihre heutige Form, die aus zwei unterschiedlich alten und aus verschiedenen Kulturregionen stammenden Teilen künstlerisch wenig sensibel zusammengefügt wurde, erst etwa 300 Jahre später erhielt. Die ursprüngliche Krone, die Papst Silvester II. zur Krönung mitsamt einer fahnengeschmückten Lanze übersandte, ist verschollen (wobei die Verluste von Krone und Lanze möglicherweise unabhängig voneinander passiert sind, da die Auffassung vertreten wird, die Lanze sei noch im Hochmittelalter im Besitz des Vatikans nachgewiesen worden).
Als Zeichen für das – später als apostolisch bezeichnete – Königtum Ungarns konnte nach mittelalterlicher Rechtsauffassung nur die Krone ihren Träger als rechtmäßigen König legitimieren; sie ist heute ein magisches Staatsattribut, welches das Land (mittlerweile eine parlamentarische Republik) verkörpern soll und mystischerweise den "Eigentümer" des Landes versinnbildlicht (Staatsreliquie – vgl. dazu auch die mumifizierte rechte Hand des Heiligen Stephans/Istváns, deren Verehrung als sog. "Heilige Rechte" [Szent Jobb] seit 1424 bezeugt ist und deren Rückholung aus ihrem Verwahrort Ragusa/Dubrovnik nach Budapest die österreichische Kaiserin Maria Theresia 1771 mit der Anordnung verband, die einbalsamierte Reliquie am 20. August jedes Jahres in einer öffentlichen Prozession [Szent Jobb-körmenet] dem Volk zu zeigen und dieses Datum in Erinnerung der an diesem Tage des Jahres 1038 erfolgten Beisetzung Stephans in Alba Regis [Stuhlweißenburg/Székesfehérvár] als [ungarischen National-]Feiertag zu begehen).
Diesem eher symbolischen Wert der Krone steht die Auffassung der Nationalisten und Revisionisten gegenüber, die die Krone als eine "juristische Person eigenen Rechts" oder als eine "juristische Person höheren Rechts" ansehen, die (in jüngster Zeit wieder verstärkt) als der wahre, einzige und ewige Eigentümer Ungarns gilt (vgl. dazu die "Lehre von der Heiligen Krone").
Um die Krone den auf den Zweiten Weltkrieg folgenden Wirren zu entziehen, wurde sie zusammen mit Zepter, Reichsapfel und Krönungsmantel in die USA verbracht; nach der auf Grund einer Entscheidung des US-amerikanischen Präsidenten Jimmy Carter 1978 erfolgten Rückgabe war sie im ungarischen Nationalmuseum aufbewahrt. Seit dem 1. Januar 2002 ist sie im Parlamentsgebäude ausgestellt.
NATIONALHYMNE
Die acht Strophen wurden von dem Politiker und Dichter Ferenc KÖLCSEY (1790-1838) geschrieben und 1844 von Ferenc ERKEL (1810-1893) vertont. Die Hymne ist seit dem Gesetz von 1903 die offizielle Nationalhymne; bei offiziellen Anlässen wird meist nur die erste Strophe gesungen:
Gib dem Volk der Ungarn, Gott, (Übertragen von | Isten, áldd meg a magyart |
Vgl. die Bestimmung in Art. I Abs. 3 des ungarischen Grundgesetzes: Die Nationalhymne Ungarns ist die Dichtung "Himnusz" von Ferenc Kölcsey, vertont mit der Musik von Ferenc Erkel.
Bei feierlichen Anlässen wird die Nationalhymne oft ergänzt durch das anschließende Singen der ersten zwei Strophen des aus dem Jahre 1836 stammenden Mahnrufes ("Szózat") von Mihály VÖRÖSMÁRTY (1800-1855), dessen Gedicht im Jahre 1843 Béni EGRESSY (1824-1851) vertonte:
Von Lieb und Treu zum Vaterland
Bleib, Ungar, stets erfüllt.
Es gibt die Kraft, und wenn du stürzt,
den Hügel, der dich hülltDie weite Welt gibt anderswo
Nicht Raum noch Heimat dir,
Hier mußt in Segen oder Fluch
Du leben, sterben hier.
(Übertragen von
Hans Leicht, 1970)
STAATS- UND NATIONALFEIERTAGE
Art. J des ungarischen Grundgesetzes nennt als Ungarns Nationalfeiertage:
a) 15. März zum Gedenken an die Revolution und den Freiheitskampf von 1948 bis 1849;
b) 20. August zum Gedenken an die Staatsgründung und an den Staatsgründer König Stephan I. den Heiligen (Szent [I.] István);
c) 23. Oktober zum Gedenken an die Revolution und den Freiheitskampf von 1956.
Zum offiziellen Staatsfeiertag wird unverändert der 20. August erklärt.
Weggefallen ist dagegen die zweite Begründung für die Feier des 23. Oktobers, an den bis 31. Dezember 2011 auch der Proklamation der (3.) Republik Ungarn am 23. Oktober 1989 und des Inkrafttretens der Verfassung des politischen Systemwechsels gedacht wurde.
(Stand dieser Seite: 01.11.2013)